ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUGMIETE
1. Präambel und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „Bedingungen") regeln die Erbringung von Fahrzeugvermietungsleistungen durch die RENTICO RENT A CAR L.L.C. (nachfolgend das „Unternehmen") und sind fester Bestandteil jedes Mietvertrags, der zwischen dem Unternehmen und einer natürlichen Person (nachfolgend der „Kunde") geschlossen wird.
Der Mietvertrag wird in schriftlicher oder elektronischer Form geschlossen und besteht aus:
- dem Einzelmietvertrag, der die Mietparameter enthält (einschließlich Fahrzeugmodell, Mietdauer, Mietgebühren, Übergabe- und Rückgabeort sowie sonstiger geltender Bedingungen); und
- diesen Bedingungen in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags veröffentlicht und dem Kunden zugänglich gemacht wurde.
Die auf der offiziellen Website und/oder in der mobilen Anwendung des Unternehmens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags veröffentlichte Fassung der Bedingungen ist fester Bestandteil des Mietvertrags und hat volle Rechtswirksamkeit.
Diese Bedingungen treten mit Abschluss des Mietvertrags in Kraft und bleiben für dessen gesamte Laufzeit sowie in Bezug auf alle Verpflichtungen, die nach Beendigung oder Ablauf entstehen, wirksam.
Durch die Nutzung der Funktionen der Website und/oder der mobilen Anwendung des Unternehmens oder durch Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Kunde, dass er/sie:
(i) diese Bedingungen gelesen und verstanden hat;
(ii) ihnen vollständig und vorbehaltlos zustimmt;
(iii) die Rechtsgültigkeit der elektronischen Form des Mietvertrags anerkennt; und
(iv) akzeptiert, dass die auf der Website und/oder in der mobilen Anwendung veröffentlichte Fassung der Bedingungen Bestandteil des Mietvertrags ist und für beide Parteien verbindlich ist.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Bedingungen einseitig zu ändern und zu aktualisieren, indem es die überarbeitete Fassung auf seiner Website und/oder in seiner mobilen Anwendung veröffentlicht.
Die aktualisierte Fassung gilt für Rechtsverhältnisse, die nach dem Datum ihrer Veröffentlichung entstehen.
Für vor einer solchen Veröffentlichung geschlossene Mietverträge gilt die zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Mietvertrags geltende Fassung der Bedingungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
Ist der Kunde mit der geänderten Fassung der Bedingungen nicht einverstanden, hat er die Nutzung der Website und/oder der mobilen Anwendung einzustellen und von der Anbahnung neuer Mietverträge abzusehen.
Die Parteien vereinbaren, den Mietvertrag sowie alle damit zusammenhängenden Dokumente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Übergabe- und Rückgabeprotokolle des Fahrzeugs) in elektronischer Form gemäß dem Bundesgesetzesdekret Nr. 46 von 2021 der Vereinigten Arabischen Emirate über elektronische Transaktionen und Vertrauensdienste sowie dessen Durchführungsverordnung abzuschließen.
Jede Unterschrift oder Zustimmung des Kunden über sein/ihr Konto auf der Website und/oder in der mobilen Anwendung und/oder durch Anbringen einer Unterschrift auf einem Tablet oder einem anderen elektronischen Gerät bei der Übergabe des Fahrzeugs ist rechtsgültig und gilt als einer eigenhändigen Unterschrift gleichwertig.
Elektronischen Dokumenten und elektronischen Signaturen darf die Rechtsgültigkeit, Durchsetzbarkeit oder Beweiskraft nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegen. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat dieselbe Rechtswirkung wie eine eigenhändige Unterschrift; andere Formen elektronischer Signaturen sind ebenfalls zulässig und werden vom zuständigen Gericht zusammen mit den übrigen im Verfahren vorgelegten Beweismitteln gewürdigt.
2. Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen") haben die nachfolgenden Begriffe die im Folgenden festgelegte Bedeutung:
1. Übergabe- und Rückgabeprotokoll bezeichnet ein Dokument (in Papierform oder elektronischer Form), das die Übergabe oder Rückgabe des Fahrzeugs bestätigt und unter anderem dessen technischen Zustand, den Kilometerstand, den Kraftstoffstand, die Ausstattung sowie etwaige äußere oder innere Schäden festhält.
Das Übergabe- und Rückgabeprotokoll kann erstellt werden:
(a) als Bestandteil des Einzelmietvertrags (einschließlich seiner Anlagen und elektronischen Aufzeichnungen); und/oder
(b) als gesondertes Dokument (einschließlich Skizzen, Fotografien, Anmerkungen oder sonstiger Anlagen), das fester Bestandteil des Mietvertrags ist.
2. Miete bezeichnet die Überlassung eines Fahrzeugs durch das Unternehmen an den Kunden zum vorübergehenden Besitz und zur Nutzung zu den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen und gegen das dort festgelegte Entgelt.
3. Kunde bezeichnet eine natürliche Person, die die Anforderungen des Abschnitts 3 dieser Bedingungen (einschließlich der Anforderungen an Alter und Fahrerfahrung) erfüllt und mit dem Unternehmen einen Mietvertrag geschlossen hat.
4. Kaution (Deposit) bezeichnet eine vom Kunden an das Unternehmen in der in Anhang A festgelegten Höhe und Art gezahlte Sicherheitsleistung zur Absicherung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Mietvertrag.
5. Mietvertrag bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, bestehend aus dem Einzelmietvertrag und diesen Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Fassung.
6. Zusatzfahrer bezeichnet eine vom Unternehmen zur Führung des Fahrzeugs während der Mietdauer auf derselben Grundlage wie der Kunde berechtigte natürliche Person, deren Daten im Mietvertrag aufgeführt sind.
7. Verbotenes Verhalten bezeichnet jegliche in Abschnitt 9 dieser Bedingungen ausdrücklich aufgeführten Handlungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Führen des Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, die Teilnahme an Rennveranstaltungen, das Fahren abseits befestigter Straßen, das Abschleppen anderer Fahrzeuge sowie sonstige Handlungen, die gegen den Mietvertrag oder die Gesetze der Vereinigten Arabischen Emirate verstoßen.
8. Fahrzeugrücknahme bezeichnet eine Reihe von Maßnahmen, die das Unternehmen in den in diesen Bedingungen vorgesehenen Fällen ergreift, um die Rückgabe des Fahrzeugs sicherzustellen, einschließlich der ferngesteuerten Deaktivierung von Fahrzeugfunktionen und/oder der tatsächlichen Rücknahme des Fahrzeugs ohne gerichtliche Anordnung, sofern diese Maßnahmen mit den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate sowie den folgenden Sicherheitsvorkehrungen im Einklang stehen:
- vorherige Benachrichtigung des Kunden über verfügbare Kommunikationskanäle, außer bei Verdacht auf Betrug, Sicherheitsbedenken oder Verlust der Kommunikation;
- Verbot der ferngesteuerten Deaktivierung während der Fahrt; und
- Durchführung sämtlicher Maßnahmen in angemessener und verhältnismäßiger Weise, ohne dem Kunden oder Dritten einen unangemessenen Schaden zuzufügen.
Die Fahrzeugrücknahme erfolgt ausschließlich gemäß Ziffer 13.2 dieser Bedingungen.
9. Einzelmietvertrag bezeichnet ein Dokument (in schriftlicher oder elektronischer Form), das die konkreten Mietbedingungen enthält, einschließlich der Identifikation des Fahrzeugs, der Mietdauer, der Mietgebühren, des Übergabeorts und des Rückgabeorts.
Die Parteien vereinbaren, dass der Einzelmietvertrag zugleich als Übergabe- und Rückgabeprotokoll gilt und kein gesondertes Protokoll erforderlich ist, sofern das Unternehmen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Angaben zum Zustand des Fahrzeugs, zum Kilometerstand, zum Kraftstoffstand sowie Anmerkungen, Skizzen, Fotografien und sonstige Schadensvermerke können in den Einzelmietvertrag aufgenommen und/oder in einer gesonderten Anlage dokumentiert werden, die fester Bestandteil des Mietvertrags ist.
Enthalten weder der Einzelmietvertrag noch etwaige Anlagen Vermerke zu Schäden oder Anmerkungen zum Zustand des Fahrzeugs, gilt das Fahrzeug vorbehaltlich der normalen Abnutzung als frei von sichtbaren Schäden und beanstandungsfrei an den Kunden übergeben.
10. Unternehmen bezeichnet die RENTICO RENT A CAR L.L.C., eine in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegründete juristische Person, die Fahrzeugvermietungsleistungen gemäß diesen Bedingungen erbringt.
11. Wallet bezeichnet eine Funktion innerhalb des Kundenkontos auf der Website und/oder in der mobilen Anwendung, die zum Aufladen, Speichern eines vorausbezahlten Guthabens sowie zur Bezahlung von Leistungen dient.
12. Monatsmiete bezeichnet eine Mietdauer von dreißig (30) Kalendertagen.
13. Unbefugte Nutzung bezeichnet die Nutzung des Fahrzeugs durch den Kunden oder eine andere Person mehr als vierundzwanzig (24) Stunden nach Ablauf der Mietdauer ohne schriftliche Bestätigung einer Mietverlängerung und ohne vollständige Vorauszahlung für den jeweiligen Verlängerungszeitraum sowie jedes fortgesetzte Zurückbehalten des Fahrzeugs ohne gültigen Mietvertrag.
Die unbefugte Nutzung stellt eine wesentliche Verletzung des Mietvertrags dar und hat die in Ziffer 8.5 dieser Bedingungen festgelegten Folgen zur Folge, einschließlich des Rechts des Unternehmens, das Fahrzeug zu deaktivieren, zurückzunehmen und/oder die Angelegenheit den Strafverfolgungsbehörden zu melden.
14. Kautionsfreie Option (Deposit Free) bezeichnet eine kostenpflichtige Leistung, die über einen als Bürgen auftretenden Anbieter der kautionsfreien Leistung erbracht wird, wobei die Verpflichtung zur Zahlung einer Geldkaution durch eine zugunsten des Unternehmens ausgestellte digitale Garantie zur Absicherung der Verpflichtungen des Kunden ersetzt wird.
Der konkrete Sicherungsmechanismus, die die Sicherheit stellende Partei sowie die geltenden Bedingungen werden im Einzelmietvertrag und/oder in gesonderten Dokumenten zur kautionsfreien Option festgelegt.
Anbieter der kautionsfreien Leistung (Bürge) bezeichnet einen Dritten, der im Rahmen der kautionsfreien Option eine digitale Garantie zugunsten des Unternehmens stellt.
15. Zulässige Kilometerleistung bezeichnet die Höchstzahl an Kilometern, die der Kunde während der Mietdauer ohne zusätzliche Gebühren fahren darf.
Sofern im Einzelmietvertrag nicht anders angegeben, beträgt die zulässige Kilometerleistung 250 (zweihundertfünfzig) Kilometer pro Tag und 5.000 (fünftausend) Kilometer pro Monat.
16. Mobile Anwendung bezeichnet die vom Unternehmen entwickelte und betriebene Anwendung, die Bestandteil des Website-Ökosystems ist.
17. Anhang A bezeichnet einen festen Bestandteil dieser Bedingungen, der Angaben zu Mietpreisen, Kautionsbeträgen, Vertragsstrafen, Gebühren, Entgelten und sonstigen finanziellen Bedingungen der Miete enthält.
18. Mietdauer bezeichnet den Zeitraum, der mit der im Einzelmietvertrag und/oder Übergabe- und Rückgabeprotokoll angegebenen Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden beginnt und mit der tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an das Unternehmen sowie der Erstellung des entsprechenden Rückgabedokuments (Einzelmietvertrag und/oder Übergabe- und Rückgabeprotokoll) endet.
19. Tagesmiete bezeichnet eine Mietdauer von vierundzwanzig (24) Stunden.
20. Tagesmietgebühr bezeichnet die Mietgebühr, die für jeden vollständigen oder teilweisen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Stunden der Fahrzeugnutzung gemäß dem Einzelmietvertrag anfällt.
21. Fahrzeug bezeichnet das im Einzelmietvertrag bezeichnete Kraftfahrzeug einschließlich seiner Schlüssel, Werkzeuge, Reifen, Zubehörteile, Bauteile und sonstigen Standardausstattung, das dem Kunden vom Unternehmen zum vorübergehenden Besitz und zur Nutzung überlassen wird.
22. Mitteilung bezeichnet jede rechtlich erhebliche Nachricht, die eine Partei der anderen über die Website und/oder die mobile Anwendung, per E-Mail, SMS, Push-Benachrichtigung oder über einen anderen vom Kunden bei der Registrierung angegebenen Kommunikationskanal übermittelt.
23. Leistungen bezeichnet die vom Unternehmen erbrachten Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrzeugvermietung, Reservierung, Übergabe, Rückgabe, technischen Support sowie die Bereitstellung und den Betrieb der Website, der mobilen Anwendung und der Wallet-Funktionen.
24. Konto bezeichnet das eindeutige, auf der Website und/oder in der mobilen Anwendung erstellte Kundenkonto, das die persönlichen Daten, Kontaktdaten und Zahlungsdaten des Kunden sowie dessen Bestellhistorie enthält.
25. Selbstbehalt (Excess/Deductible) bezeichnet den im Mietvertrag und/oder in Anhang A festgelegten Festbetrag für Verlust oder Schaden, den der Kunde im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs zu zahlen hat und der nicht durch eine Versicherungsleistung gemäß Abschnitt 10 dieser Bedingungen gedeckt ist.
26. Führerschein bezeichnet einen gültigen Führerschein, der die Anforderungen gemäß Ziffer 3.1 dieser Bedingungen erfüllt.
3. Geschäftsfähigkeit, Dokumente, Alter und Fahrerfahrung
3.1. Der Kunde muss über einen gültigen Führerschein verfügen, der die Anforderungen dieser Bedingungen erfüllt, und hat sicherzustellen, dass dieser während der gesamten Mietdauer gültig bleibt.
Für die Zwecke dieses Mietvertrags gilt ein Führerschein als gültig, wenn er eines der folgenden Kriterien erfüllt:
a. Für Staatsangehörige der VAE — ein von den zuständigen Verkehrsbehörden der Vereinigten Arabischen Emirate ausgestellter Führerschein;
b. Für in den VAE ansässige Personen (einschließlich Personen, die sich im Verfahren zur Erlangung eines VAE-Aufenthaltsvisums befinden), muss der Führerschein vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz (f) von den zuständigen Verkehrsbehörden der VAE ausgestellt worden sein und seit mindestens sechs (6) Monaten bestehen. Wurde der VAE-Führerschein vor weniger als sechs (6) Monaten ausgestellt, sind unterstützende Führerscheine aus einem anderen Land vorzulegen, um nachzuweisen, dass der Inhaber seit mehr als sechs Monaten fährt;
c. Staatsangehörige der Volksrepublik China haben für jeden nicht in englischer Sprache ausgestellten Führerschein (einschließlich chinesischsprachiger Führerscheine) eine notariell beglaubigte englische Übersetzung vorzulegen;
d. In folgenden Ländern und Gebieten ausgestellte Führerscheine:
- Nordamerika: Kanada und die Vereinigten Staaten von Amerika;
- Ostasien und Pazifik: Australien, China, Hongkong, Japan, Neuseeland, Singapur und Südkorea;
- Europa: Albanien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Finnland, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, die Slowakei, Spanien, Schweden, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich;
- GCC-Staaten: Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und Katar; und
- Afrika: Südafrika;
e. Fahrer aus nicht oben aufgeführten Ländern dürfen das Fahrzeug nur führen, wenn sie über einen gültigen Internationalen Führerschein (IDP) verfügen, der durch den im Heimatland ausgestellten Original-Führerschein ergänzt wird, es sei denn, sie sind in den VAE ansässige Personen mit einem Arbeitsvisum oder einem anderen Aufenthaltsvisum;
f. Erhält der Kunde während der Mietdauer den Aufenthaltsstatus der VAE, hat er seinen bestehenden Führerschein durch einen VAE-Führerschein zu ersetzen. Verfügt der Kunde nicht über einen VAE-Führerschein, erkennt er an, dass das Führen des Fahrzeugs rechtswidrig ist, und verpflichtet sich, das gemietete Fahrzeug nicht zu fahren;
g. Die Führerscheine des Kunden und aller Zusatzfahrer müssen gültig sein und eine kumulierte Fahrerfahrung von mindestens sechs (6) Monaten nachweisen. Wurde ein VAE-Führerschein vor weniger als sechs (6) Monaten ausgestellt, hat der Kunde einen gültigen, außerhalb der VAE ausgestellten nationalen Führerschein vorzulegen, der eine Mindestfahrerfahrung von sechs (6) Monaten bestätigt.
Zusätzlich zum Führerschein hat der Kunde als Identitätsnachweis einen gültigen Reisepass oder eine Emirates ID (für Staatsangehörige und Einwohner der VAE) vorzulegen.
3.2. Der Kunde und alle Zusatzfahrer müssen über eine nachgewiesene Fahrerfahrung von mindestens sechs (6) Monaten verfügen.
Wurde ein VAE-Führerschein vor weniger als sechs (6) Monaten ausgestellt, hat der Kunde einen außerhalb der VAE ausgestellten nationalen Führerschein vorzulegen, der die erforderliche Fahrerfahrung bestätigt.
3.3. Der Kunde hat die folgenden Altersanforderungen einzuhalten:
- 18 bis 21 Jahre — es dürfen ausschließlich Fahrzeuge der Economy-Klasse gemietet werden, vorbehaltlich einer in tatsächlichen Geldmitteln (bar oder per Lastschrift) gezahlten Kaution von 2.000 AED;
- 21 bis 25 Jahre — Fahrzeuge der Economy-Klasse dürfen gemietet werden. Die Vermietung von Hochleistungsfahrzeugen, Sportwagen oder Fahrzeugen der Luxusklasse liegt im Ermessen des Unternehmens und kann zusätzlichen Anforderungen und Einschränkungen unterliegen;
- 25 Jahre und älter — es dürfen Fahrzeuge aller Kategorien gemietet werden, sofern alle sonstigen in diesen Bedingungen festgelegten Anforderungen erfüllt sind.
4. Konto, Authentifizierung und Mitteilungen
4.1. Um Zugang zu den Leistungen zu erhalten, muss der Kunde mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein oder nach dem Recht seines Rechtsgebiets die Volljährigkeit erreicht haben.
4.2. Der Kunde hat ein persönliches Konto auf der Website und/oder in der mobilen Anwendung anzulegen, zutreffende Angaben zu machen (einschließlich vollständigem Namen, Alter, Kontaktdaten und Zahlungsinformationen) und diese Angaben stets aktuell zu halten.
4.3. Ein Mietvertrag kann geschlossen werden:
(a) über die Website und/oder die mobile Anwendung unter Verwendung des Kundenkontos (einschließlich mittels elektronischer Signatur, digitalem Stift oder einer anderen zulässigen Identifikationsmethode).
Bei Abholung des Fahrzeugs hat der Kunde seinen Ausweis und Führerschein zur Überprüfung der zuvor gemachten Angaben vorzulegen.
(b) bei Übergabe des Fahrzeugs ohne Anlegen eines Kontos, unter Verwendung der technischen Mittel des Unternehmens (einschließlich digitaler oder schriftlicher Abschlussverfahren). In diesem Fall hat der Kunde einen Ausweis und einen gültigen Führerschein vorzulegen.
4.4. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Mietvertrags zu verweigern, wenn die gemachten Angaben unzutreffend sind, die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt werden oder sich der Kunde weigert, sich den Identifikations- oder Verifizierungsverfahren zu unterziehen.
4.5. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle über sein Konto vorgenommenen Handlungen und verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller Authentifizierungsdaten zu wahren. Das Konto ist personengebunden und darf nicht übertragen, abgetreten, weitergegeben oder von einer anderen Person genutzt werden, sofern das Unternehmen dies nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt hat.
4.6. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten und das Fahrzeug nicht zur Beförderung verbotener, gefährlicher oder rechtswidriger Gegenstände zu verwenden.
4.7. Mit der Erstellung eines Kontos stimmt der Kunde dem Erhalt transaktions- und leistungsbezogener Mitteilungen des Unternehmens zu (einschließlich SMS, E-Mails und Push-Benachrichtigungen), die für die Durchführung des Mietvertrags erforderlich sind, einschließlich Mitteilungen zu Zahlungen, offenen Salden, Fahrzeugübergabe und -rückgabe sowie Kontosicherheit.
4.8. Der Kunde kann den Erhalt von Marketingmitteilungen abbestellen, indem er den auf der Website und/oder in der mobilen Anwendung verfügbaren oder in den Mitteilungen selbst enthaltenen Anweisungen folgt. Das Abbestellen von Marketingmitteilungen berührt nicht den Erhalt von gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Mitteilungen, einschließlich Mitteilungen zu Sicherheit, Zahlungen, Vertragserfüllung oder sonstigen zwingenden Angelegenheiten.
4.9. Alle vom Unternehmen in elektronischer Form versandten Mitteilungen, einschließlich E-Mails, Mitteilungen über die Website und/oder die mobile Anwendung, Push-Benachrichtigungen und SMS, gelten als ordnungsgemäß zugestellt und haben dieselbe Rechtswirkung wie schriftliche Dokumente in Papierform.
5. Zahlungen, Kaution, Wallet und die kautionsfreie Option
5.1. Sämtliche Zahlungen aus dem Mietvertrag erfolgen in Dirham der Vereinigten Arabischen Emirate (AED), sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die Mietgebühren umfassen das Mietentgelt, Steuern und vom Unternehmen festgelegte Entgelte.
5.2. Die Zahlung kann erfolgen:
(a) über die Website und/oder die mobile Anwendung mittels Bankkarten oder anderer vom Unternehmen unterstützter Zahlungsmethoden;
(b) über die Wallet-Funktion innerhalb des Kundenkontos;
(c) per Barzahlung oder Lastschrift bei Abschluss des Mietvertrags.
Zahlungen werden über autorisierte, im Namen des Unternehmens handelnde Zahlungsdienstleister abgewickelt. Die Abwicklung einer Zahlung über diese Dienstleister stellt eine ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungspflichten des Kunden dar.
5.3. Zahlungen über die integrierte Wallet
5.3.1. Das Unternehmen stellt die Wallet-Funktion innerhalb des Kundenkontos auf der Website und/oder in der mobilen Anwendung bereit. Die Wallet ermöglicht dem Kunden:
- die Bezahlung von Leistungen, einschließlich Fahrzeugmieten;
- das Aufladen und Vorhalten eines Guthabens zur künftigen Verwendung.
5.3.2. Die für die Nutzung der Wallet geltenden Bedingungen (einschließlich Gebühren, Aufladegrenzen, Belastungs- und Gutschriftsverfahren) werden auf der Website und/oder in der mobilen Anwendung veröffentlicht und können von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Eine aktualisierte Fassung gilt für Transaktionen, die nach dem Datum ihrer Veröffentlichung durchgeführt werden.
5.3.3. In der Wallet vorgehaltene Mittel stellen keine Bankeinlage, kein E-Geld und keinen Zahlungsdienst eines Dritten dar. Auf das Wallet-Guthaben werden keine Zinsen gewährt. Das Unternehmen kann fällige und zahlbare Beträge im Rahmen der in diesen Bedingungen und im Mietvertrag festgelegten Grenzen abziehen.
5.3.4. Der Kunde kann über die Website und/oder die mobile Anwendung auf den Transaktionsverlauf der Wallet sowie auf Einzelheiten zu den anfallenden Gebühren zugreifen.
5.4. Kaution
5.4.1. Zur Absicherung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten aus dem Mietvertrag stellt der Kunde dem Unternehmen eine Kaution (die „Kaution") in der Höhe, Art und unter den Bedingungen gemäß diesen Bedingungen und Anhang A.
5.4.2. Die Kaution stellt keine Anzahlung, Mietzahlung oder Vertragsstrafe dar. Sie dient ausschließlich der Absicherung der Verpflichtungen des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verpflichtungen im Zusammenhang mit:
(a) Mietgebühren für den tatsächlichen Nutzungszeitraum des Fahrzeugs;
(b) Straßenmaut, Parkgebühren, Verkehrsstrafen und Verwaltungsstrafen;
(c) Gebühren für die Überschreitung der Kilometerleistung, Kraftstoffkosten, Reinigungsgebühren, Abschleppkosten und sonstige Betriebskosten;
(d) Schäden am Fahrzeug, seinen Bauteilen oder seiner Ausstattung;
(e) sonstige vom Kunden aufgrund des Mietvertrags und dieser Bedingungen zu zahlende Beträge.
5.4.3. Das Unternehmen kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten, um Verpflichtungen des Kunden zu erfüllen, die während der Mietdauer entstehen oder nach Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt werden, einschließlich Verpflichtungen, von denen das Unternehmen erst später durch Behörden oder Dritte Kenntnis erlangt.
5.4.4. Der nicht in Anspruch genommene Teil der Kaution wird nach Rückgabe des Fahrzeugs und Abschluss aller Abrechnungen aus dem Mietvertrag gemäß dem in Anhang A festgelegten Verfahren, Zeitpunkt und den dortigen Bedingungen zurückerstattet, abzüglich etwaiger zutreffender Abzüge.
5.4.5. Reicht die Kaution nicht aus, um alle vom Kunden geschuldeten Beträge zu decken, hat der Kunde den ausstehenden Betrag innerhalb der in der Mitteilung des Unternehmens angegebenen Frist an das Unternehmen zu zahlen.
5.4.6. Die Nutzung der kautionsfreien Option richtet sich nach Ziffer 5.5 dieser Bedingungen und ändert nicht den Umfang der Verpflichtungen des Kunden aus dem Mietvertrag. Die Garantie dient ausschließlich als Ersatz für die Verpflichtung zur Stellung einer Kaution in den Fällen und unter den Bedingungen, die im Einzelmietvertrag und/oder in gesonderten Dokumenten zur kautionsfreien Option festgelegt sind.
5.5. Kautionsfreie Option / Garantie des Anbieters der kautionsfreien Leistung
5.5.1. Der Kunde kann sich für die Nutzung der kautionsfreien Option entscheiden, bei der die Verpflichtung zur Stellung einer Kaution durch eine vom Anbieter der kautionsfreien Leistung zugunsten des Unternehmens ausgestellte digitale Garantie ersetzt wird.
5.5.2. Die Garantie deckt Verpflichtungen ab, die üblicherweise durch die Kaution abgesichert würden, einschließlich Verkehrsstrafen, Fahrzeugschäden, Kraftstofffehlmengen, Gebühren für Kilometerüberschreitungen sowie sonstige bei Beendigung der Miete entstehende Beträge.
5.5.3. Die kautionsfreie Option wird gegen Entgelt erbracht. Das geltende Entgelt wird im Einzelmietvertrag angegeben.
5.5.3.1. Das Entgelt für die kautionsfreie Option ist nicht erstattungsfähig, für jeden Mietzeitraum (einschließlich jeder Mietverlängerung) zu zahlen und kann nicht auf einen anderen Mietvertrag übertragen werden. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Miete auf Wunsch des Kunden oder eines Fahrzeugwechsels auf Wunsch des Kunden wird das Entgelt weder neu berechnet noch erstattet noch auf einen anderen Mietvertrag angerechnet.
5.5.4. Um die kautionsfreie Option zu nutzen, muss der Kunde:
- die erforderlichen Dokumente vorlegen (Ausweis, Emirates ID/Reisepass und Führerschein);
- die Nutzung der Leistung über die Website und/oder die mobile Anwendung vor Beginn der Miete bestätigen;
- der Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter der kautionsfreien Leistung zustimmen, soweit dies für die Ausstellung, Verwaltung und Durchsetzung der Garantie erforderlich ist;
- alle für die Ausstellung und Verwaltung der Garantie erforderlichen Informationen bereitstellen; und
- alle sonstigen in den Garantiebedingungen festgelegten Anforderungen erfüllen.
5.5.5. Bei Nutzung der kautionsfreien Option:
- werden keine Mittel auf der Zahlungskarte des Kunden gesperrt oder zurückgehalten;
- kann das Unternehmen Ansprüche bis zur Höhe des garantierten Betrags direkt gegenüber dem Anbieter der kautionsfreien Leistung geltend machen, ohne zuvor eine Einziehung beim Kunden zu versuchen, und unabhängig davon, ob eine solche Einziehung versucht wurde;
- bleibt die Garantie innerhalb des vereinbarten Betrags und für die im Einzelmietvertrag angegebene Dauer gültig.
5.6. Unwiderrufliche Belastungsermächtigung
5.6.1. Durch den Abschluss des Mietvertrags, die Nutzung der Website und/oder der mobilen Anwendung des Unternehmens sowie durch jede Zahlung ermächtigt der Kunde das Unternehmen unwiderruflich und bedingungslos, alle aus dem Mietvertrag geschuldeten Beträge einzuziehen und zu belasten, ohne dass eine weitere Zustimmung des Kunden erforderlich ist.
5.6.2. Das Unternehmen kann diese Beträge über eine der folgenden, vom Kunden gewählten oder bereitgestellten Zahlungsquellen einziehen:
(a) eine vom Kunden registrierte Bankkarte oder sonstige Zahlungsmethode;
(b) im Wallet des Kunden verfügbare Mittel;
(c) die Kaution;
(d) die im Rahmen der kautionsfreien Option durch den Anbieter der kautionsfreien Leistung gestellte Garantie;
(e) jede andere zwischen den Parteien vereinbarte Zahlungsmethode.
5.6.3. Diese Ermächtigung gilt für Beträge, die sowohl während als auch nach der Mietdauer entstehen, einschließlich der Fälle, in denen die betreffenden Gebühren (einschließlich Strafen, Maut, Parkgebühren, Schäden und sonstiger Kosten) dem Unternehmen von Behörden, Versicherungen oder anderen Dritten verspätet gemeldet werden.
Der Kunde erkennt an, dass solche Belastungen vorab autorisiert sind, und verpflichtet sich, keine Rückbuchungsverfahren (Chargebacks) in Bezug auf rechtmäßig aufgrund des Mietvertrags und dieser Bedingungen belastete Beträge einzuleiten.
5.6.4. Der Kunde erkennt an, dass jede gemäß diesen Bedingungen vorgenommene Belastung eine ordnungsgemäße Erfüllung seiner Zahlungspflichten darstellt.
5.6.5. Stehen über eine Zahlungsquelle nicht ausreichend Mittel zur Verfügung, kann das Unternehmen nacheinander die übrigen in Ziffer 5.6.2 aufgeführten verfügbaren Zahlungsquellen nutzen, bis der ausstehende Saldo des Kunden vollständig ausgeglichen ist.
5.6.6. Die gemäß dieser Ziffer erteilte Ermächtigung bleibt über den Ablauf oder die vorzeitige Beendigung des Mietvertrags hinaus wirksam, bis alle finanziellen Verpflichtungen des Kunden gegenüber dem Unternehmen vollständig erfüllt sind.
5.7. Fälligkeitstermine und sofortige Zahlungspflichten
5.7.1. Alle vom Kunden aufgrund des Mietvertrags zu zahlenden Beträge, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mietgebühren, Strafen, Salik-Mautgebühren, Parkgebühren, Zusatzleistungen und sonstige Gebühren, werden unmittelbar mit ihrer Belastung durch das Unternehmen fällig und zahlbar, sofern in diesen Bedingungen oder im Einzelmietvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
5.7.2. Das Unternehmen kann dem Kunden jederzeit eine Mitteilung über einen ausstehenden Betrag zusenden (Zahlungsaufforderung). Mit Zusendung dieser Mitteilung wird der betreffende Betrag unabhängig von einer sonst geltenden Zahlungsfrist sofort mit Aufforderung fällig und zahlbar.
5.7.3. Das Fehlen einer bestimmten Zahlungsfrist für eine bestimmte Gebühr ist nicht als Gewährung einer Zahlungsverlängerung auszulegen und befreit den Kunden nicht von der Pflicht zur sofortigen Zahlung.
5.7.4. Der Kunde darf die Zahlung nicht bis zum Ende der Mietdauer aufschieben, sofern das Unternehmen dies nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt hat.
5.7.5. Die Nichtzahlung eines Betrags durch den Kunden auf Aufforderung des Unternehmens stellt eine wesentliche Verletzung des Mietvertrags dar.
5.8. Kreditlimit
5.8.1. Das Unternehmen kann einen für den Kunden zulässigen Höchstsaldo festlegen (das „Kreditlimit"), der dem Kunden über die Website, die mobile Anwendung oder auf sonstige Weise mitgeteilt werden kann.
5.8.2. Erreicht oder überschreitet der Kunde das Kreditlimit, hat er den ausstehenden Saldo unverzüglich auf erste Aufforderung des Unternehmens auszugleichen.
5.8.3. Bis der das Kreditlimit übersteigende ausstehende Saldo vollständig bezahlt ist, kann das Unternehmen:
(a) die Erbringung der Leistungen aussetzen;
(b) die Nutzung des Fahrzeugs durch den Kunden einschränken; und/oder
(c) die in den Ziffern 8.9 und 13.2 dieser Bedingungen vorgesehenen Maßnahmen anwenden.
6. Buchungs- und Vorauszahlungsbedingungen
6.1. Der Mindestbetrag der Vorauszahlung (Buchungsanzahlung) richtet sich nach der Kategorie des gewählten Fahrzeugs und wird in Anhang A festgelegt. Die Höhe der Vorauszahlung wird vom Unternehmen bei der Buchung über die Website und/oder die mobile Anwendung bestätigt.
6.2. Der Kunde hat die Kaution in der in Anhang A festgelegten Höhe und zu den dortigen Bedingungen vor Beginn der Mietdauer zu zahlen.
6.3. Stornierung der Buchung durch den Kunden
6.3.1. Der Kunde kann eine bestätigte Buchung vor Beginn der Mietdauer stornieren, indem er das Unternehmen über die Website, die mobile Anwendung oder auf sonstige vereinbarte Weise benachrichtigt.
6.3.2. Die finanziellen Folgen einer Buchungsstornierung richten sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Stornierungsmitteilung beim Unternehmen im Verhältnis zum vereinbarten Beginn der Mietdauer und werden anhand folgender Fristen bestimmt:
(a) Stornierung zweiundsiebzig (72) Stunden oder mehr vor Beginn der Mietdauer;
(b) Stornierung weniger als zweiundsiebzig (72) Stunden, jedoch spätestens vierundzwanzig (24) Stunden vor Beginn der Mietdauer;
(c) Stornierung weniger als vierundzwanzig (24) Stunden vor Beginn der Mietdauer.
6.3.3. Die vom Unternehmen im Stornierungsfall einzubehaltenden Beträge werden je nach maßgeblicher Frist in Anhang A (Ziffer A1) festgelegt und sind für beide Parteien verbindlich.
6.3.4. Eine Stornierung nach Ablauf der vorgenannten Fristen oder die Nichtabholung des Fahrzeugs durch den Kunden ohne vorherige Mitteilung wird als Stornierung weniger als vierundzwanzig (24) Stunden vor Beginn der Mietdauer behandelt, sofern in Anhang A nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
6.4. Verschiebung des Mietbeginns und Verkürzung der Mietdauer
6.4.1. Jede Verschiebung des Mietbeginns, Änderung der Startzeit oder Verkürzung der vereinbarten Mietdauer auf Wunsch des Kunden bedarf ausschließlich der vorherigen Zustimmung des Unternehmens und der betrieblichen Verfügbarkeit.
6.4.2. Die finanziellen Folgen einer Verschiebung des Mietbeginns oder Verkürzung der Mietdauer richten sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der entsprechenden Mitteilung beim Unternehmen im Verhältnis zum vereinbarten Mietbeginn und werden anhand folgender Fristen bestimmt:
(a) Mitteilung zweiundsiebzig (72) Stunden oder mehr vor Beginn der Mietdauer;
(b) Mitteilung weniger als zweiundsiebzig (72) Stunden, jedoch spätestens vierundzwanzig (24) Stunden vor Beginn der Mietdauer;
(c) Mitteilung weniger als vierundzwanzig (24) Stunden vor Beginn der Mietdauer.
6.4.3. Die im Falle einer Verschiebung oder Verkürzung der Mietdauer anfallenden Ausgleichsbeträge und Abzüge werden in Anhang A (Ziffer A1) festgelegt und sind vom Kunden vollständig zu zahlen.
6.4.4. Die Einreichung eines Antrags auf Verschiebung oder Verkürzung der Mietdauer ohne Bestätigung durch das Unternehmen ändert die vereinbarten Mietbedingungen nicht und befreit den Kunden nicht von der Pflicht, die Miete zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu zahlen.
6.5. Bei der Fahrzeugübergabe erforderliche Dokumente
Bei Abholung des Fahrzeugs hat der Kunde die Originale der folgenden Dokumente vorzulegen:
(a) für Nicht-Einwohner der VAE: einen gültigen Führerschein, einen Reisepass sowie, sofern erforderlich, einen gültigen Internationalen Führerschein (IDP);
(b) für Einwohner der VAE: Reisepass, Emirates ID und einen gültigen VAE-Führerschein.
Die Nichtvorlage der erforderlichen Dokumente gilt als Rücktritt vom Mietgeschäft und führt zu den in Anhang A festgelegten Gebühren und Abzügen.
7. Übergabe und Abnahme des Fahrzeugs
7.1. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs
7.1.1. Datum, Uhrzeit und Ort der Übergabe des Fahrzeugs sowie Datum, Uhrzeit und Ort seiner Rückgabe werden zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vor Beginn der Mietdauer vereinbart und im Einzelmietvertrag festgelegt oder anderweitig vom Unternehmen schriftlich oder elektronisch bestätigt.
7.1.2. Die Übergabe und/oder Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt durch das Unternehmen erst nach Abschluss des Mietvertrags und Bestätigung der entsprechenden Anfrage des Kunden.
7.1.3. Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs kann erfolgen:
(a) an Standardorten während der regulären Geschäftszeiten des Unternehmens;
(b) an nicht standardmäßigen Orten;
(c) außerhalb der regulären Geschäftszeiten des Unternehmens;
(d) an Flughäfen und anderen Verkehrsknotenpunkten;
(e) außerhalb des Emirats Dubai, vorbehaltlich betrieblicher Verfügbarkeit.
7.1.4. Die für Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs geltenden Bedingungen, der räumliche Geltungsbereich und die Gebühren, einschließlich unterschiedlicher Sätze je nach Emirat, Gebiet, Zeitpunkt und Ort, werden in Anhang A (Ziffer A8) festgelegt und sind für beide Parteien verbindlich.
7.1.5. In den in Anhang A festgelegten Fällen kann der Kunde Anspruch auf eine kostenlose Übergabe und/oder kostenlose Rückgabe des Fahrzeugs haben. Die Bedingungen für diese kostenlosen Leistungen, einschließlich etwaiger Anforderungen an den Mietwert und das Servicegebiet, werden in Anhang A (Ziffer A8.1) festgelegt.
7.1.6. Der Kunde darf nur die in Anhang A ausdrücklich vorgesehenen kostenlosen Übergabe- oder Rückgabeleistungen wählen. Kostenlose Leistungen können nicht gegen eine Geldentschädigung eingetauscht, auf andere Mietverträge übertragen oder angesammelt werden, sofern in Anhang A nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
7.1.7. Das Unternehmen kann eine vom Kunden gewünschte Übergabe oder Abholung des Fahrzeugs an einem bestimmten Ort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt ablehnen, wenn dies betrieblich oder technisch nicht möglich ist. Eine solche Ablehnung stellt keine Verletzung des Mietvertrags dar.
7.2. Fahrzeugprüfung bei der Übergabe
Bei der Übergabe des Fahrzeugs hat der Kunde dessen technischen Zustand, äußeres Erscheinungsbild und Ausstattung zu prüfen. Das Vorhandensein oder Fehlen von Schäden wird im Einzelmietvertrag und/oder im Übergabeprotokoll (in Papierform oder elektronischer Form) sowie, sofern erforderlich, in etwaigen Anlagen (einschließlich Skizzen, Fotografien oder Anmerkungen) festgehalten.
Werden Schäden, Mängel oder Abweichungen festgestellt, hat der Kunde unverzüglich den Vertreter des Unternehmens zu benachrichtigen und sicherzustellen, dass die entsprechenden Feststellungen in den maßgeblichen Unterlagen festgehalten werden.
7.3. Abnahme des Fahrzeugs
Die Unterzeichnung des Mietvertrags und/oder des Übergabeprotokolls sowie die tatsächliche Abnahme des Fahrzeugs durch den Kunden gelten als Bestätigung:
(a) des Beginns der Mietdauer;
(b) der Zustimmung des Kunden zum technischen Zustand, Erscheinungsbild und zur Ausstattung des Fahrzeugs;
(c) der Anerkennung des Kunden, dass alle vom Unternehmen festgehaltenen Schäden zutreffend sind.
Ab dem Zeitpunkt der Abnahme des Fahrzeugs durch den Kunden gilt es vorbehaltlich etwaiger bei der Abnahme festgehaltener Vorbehalte oder Schäden als in zufriedenstellendem Zustand übergeben.
Ansprüche, die ausschließlich auf einer späteren subjektiven Unzufriedenheit des Kunden beruhen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unzufriedenheit mit Modell, Ausstattung, Farbe, Leistung, Kraftstoffverbrauch, Komfort oder Fahreigenschaften des Fahrzeugs), sowie sonstige Umstände, die die normale Nutzung des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen, stellen keinen Grund für eine Beendigung des Mietvertrags oder eine Erstattung dar.
7.4. Verweigerung der Teilnahme an der Prüfung
Verweigert der Kunde die Teilnahme am Prüfungsverfahren oder die Unterzeichnung des Einzelmietvertrags und/oder des Übergabeprotokolls, kann das Unternehmen den Zustand des Fahrzeugs eigenständig dokumentieren (einschließlich Fotografien, Videos, Skizzen und Anmerkungen); diese Aufzeichnungen gelten als vom Kunden akzeptiert und anerkannt.
7.5. Nachweis des Fahrzeugzustands
7.5.1. Von den Parteien wird vereinbart, dass vom Unternehmen bei Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erstellte Foto- und Videomaterialien, einschließlich solcher mit Datums-, Uhrzeit- und Geolokalisierungsangaben, einen gültigen und ausreichenden Nachweis des Fahrzeugzustands darstellen.
7.5.2. Der Kunde hat etwaige Einwände zum Zustand des Fahrzeugs zu erheben:
(a) bei Erhalt des Fahrzeugs, vor dessen Nutzung; oder
(b) innerhalb von zwei (2) Stunden nach Übergabe des Fahrzeugs.
7.5.3. Werden keine derartigen Einwände erhoben, gilt das Fahrzeug als vom Kunden in dem vom Unternehmen dokumentierten Zustand abgenommen, und spätere Ansprüche bezüglich seines Zustands werden nicht anerkannt.
7.6. Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs am Übergabetag
7.6.1. Wird das im Einzelmietvertrag angegebene Fahrzeug zum vereinbarten Übergabedatum und -zeitpunkt aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Kunden liegen (einschließlich technischer Störung, verspäteter Rückgabe durch einen vorherigen Mieter, höherer Gewalt oder vergleichbarer Umstände), nicht verfügbar, benachrichtigt das Unternehmen den Kunden und bietet eine der folgenden Optionen an:
(a) Bereitstellung eines Fahrzeugs vergleichbarer Klasse zu denselben Bedingungen;
(b) Bereitstellung eines Fahrzeugs einer höheren Klasse ohne Erhöhung der Tagesmietgebühr oder sonstiger im jeweiligen Mietvertrag vereinbarter Sätze;
(c) Stornierung der Buchung und Erstattung aller aufgrund des Mietvertrags gezahlten Beträge, abzüglich nicht erstattungsfähiger Bank- oder Zahlungsabwicklungsgebühren, die keine Einnahme des Unternehmens darstellen.
7.6.2. Die gemäß den vorstehenden Unterabsätzen (a) bis (c) gewählte Option wird zwischen den Parteien vereinbart und schriftlich oder elektronisch bestätigt (einschließlich über Mitteilungen via Website, mobile Anwendung, Messaging-Dienste oder E-Mail).
7.6.3. Die Bereitstellung eines Fahrzeugs einer höheren Klasse gemäß Ziffer 7.6.1(b) führt zu keinen zusätzlichen Kosten für den Kunden und begründet keinen Anspruch auf künftige Bereitstellung von Fahrzeugen höherer Klasse zu ähnlichen Bedingungen.
8. Mietdauer, Rückgabe, Verlängerung und verspätete Rückgabe
8.1. Allgemeine Bestimmungen
Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Einzelmietvertrag festgelegten Terminen.
Die Mietgebühren werden auf Grundlage des Tagesmietsatzes für jeden Zeitraum von vierundzwanzig (24) Stunden berechnet, beginnend mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden bis zur tatsächlichen Rückgabe an das Unternehmen.
8.2. Mietverlängerung
(a) Der Kunde kann eine Verlängerung der Mietdauer beantragen, indem er dem Unternehmen eine schriftliche oder elektronische Mitteilung zusendet:
- spätestens vierundzwanzig (24) Stunden vor Ablauf der laufenden Mietdauer bei kurzfristigen Mieten (weniger als 30 Tage); oder
- spätestens sieben (7) Tage vor Ablauf der laufenden Mietdauer bei langfristigen Mieten (30 Tage oder mehr).
(b) Bei Monatsmieten besteht jede Mietdauer aus dreißig (30) Kalendertagen. Die Reservierung „Reserve + 1 Monat" gilt nur, wenn die Verlängerung genehmigt wird und die Vorauszahlung in Höhe von einhundert Prozent (100 %) spätestens sieben (7) Tage vor Ende der laufenden Mietdauer eingeht. Andernfalls wird die Reservierung storniert, und das Fahrzeug ist bis zu dem im bestehenden Mietvertrag angegebenen Datum zurückzugeben.
(c) Eine Verlängerung wird erst nach Genehmigung durch das Unternehmen und Eingang der vollständigen Vorauszahlung für den betreffenden Verlängerungszeitraum wirksam. Die Einreichung eines Verlängerungsantrags ohne Genehmigung und Zahlung stellt keine Verlängerung der Miete dar.
8.3. Rückgabe des Fahrzeugs
(a) Am vorgesehenen Rückgabetag wird eine Kulanzfrist von einer (1) Stunde gewährt. Nach Ablauf dieser Frist fällt eine zusätzliche Gebühr in der in Anhang A festgelegten Höhe an.
(b) Der Kunde kann das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgeben; bereits gezahlte Beträge werden jedoch nicht erstattet, außer dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen oder nach den Gesetzen der VAE erforderlich.
(c) Die Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der regulären Geschäftszeiten des Unternehmens oder an einem nicht vorab vereinbarten Ort ist nur mit vorheriger Zustimmung des Unternehmens zulässig und kann einer zusätzlichen Gebühr unterliegen.
8.4. Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietdauer (verspätete Rückgabe und unbefugte Nutzung)
(a) Kulanzfrist für die Rückgabe
Dem Kunden wird nach Ablauf der Mietdauer am vorgesehenen Rückgabetag eine Kulanzfrist von einer (1) Stunde gewährt.
Nach Ablauf der Kulanzfrist kann das Unternehmen eine zusätzliche, in Anhang A festgelegte Gebühr erheben.
(b) Verspätete Rückgabe innerhalb der ersten 24 Stunden
Wird das Fahrzeug bei Ablauf der Mietdauer nicht zurückgegeben, beträgt der Verzug jedoch weniger als vierundzwanzig (24) Stunden, und liegt keine schriftliche Genehmigung des Unternehmens für eine Verlängerung vor, ist das Unternehmen berechtigt:
- für jeden begonnenen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Stunden einen angemessenen Mietsatz für die tatsächliche Nutzungsdauer zu berechnen;
- dokumentierte Verluste einzufordern, einschließlich Verlusten aus der Stornierung oder Nichterfüllung einer nachfolgenden bestätigten Buchung; und
- die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen.
(c) Unbefugte Nutzung (nach 24 Stunden)
Die Nutzung des Fahrzeugs mehr als vierundzwanzig (24) Stunden nach Ablauf der Mietdauer ohne genehmigte Verlängerung und vollständige Zahlung für den entsprechenden Zeitraum stellt eine unbefugte Nutzung dar.
In diesem Fall ist das Unternehmen berechtigt:
- das Fahrzeug ferngesteuert zu deaktivieren (soweit technisch möglich);
- das Fahrzeug zurückzunehmen; und
- vom Kunden Folgendes einzufordern:
(i) eine angemessene Mietgebühr für den gesamten Zeitraum der unbefugten Nutzung;
(ii) einen vereinbarten Schadensersatz für den rechtswidrigen Besitz des Fahrzeugs; und
(iii) dokumentierte Kosten im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Rücknahme, Beförderung und Wiedererlangung der Kontrolle über das Fahrzeug.
(d) Nichtrückgabe des Fahrzeugs und Kontaktverlust
Im Falle einer längeren unbefugten Zurückbehaltung des Fahrzeugs, der Weigerung, das Fahrzeug zurückzugeben, oder eines Kommunikationsverlusts mit dem Kunden ist das Unternehmen berechtigt:
- die Angelegenheit der Polizei als rechtswidrige Zurückbehaltung oder Diebstahl von Eigentum zu melden;
- Schadensersatz und Vertragsstrafen im Rechtsweg geltend zu machen; und
- das Fahrzeug eigenständig zu deaktivieren und/oder zurückzunehmen.
(e) Verfahren zur Ausübung der Rechte des Unternehmens
Jegliche in diesem Abschnitt beschriebenen Deaktivierungs- und/oder Rücknahmemaßnahmen werden ausschließlich gemäß dem Verfahren und den Sicherheitsvorkehrungen gemäß Ziffer 13.2 dieser Bedingungen durchgeführt.
(f) Rechtliche Einordnung der Gebühren
Für die Zwecke dieser Bedingungen umfassen die Begriffe „angemessene Mietgebühr" und „vereinbarter Schadensersatz" unter anderem die Anwendung des höchsten geltenden Mietsatzes für ein Fahrzeug der betreffenden Kategorie für die tatsächliche Nutzungsdauer, wenn diese Nutzung unter Verstoß gegen den Mietvertrag erfolgt.
Die Anwendung dieses Satzes stellt keine Vertragsstrafe dar und befreit den Kunden nicht von der Haftung für weitere, gemäß diesen Bedingungen und Anhang A einforderbare Verluste.
8.5. Erreichbarkeitspflicht des Kunden
8.5.1. Der Kunde hat über die bei Abschluss des Mietvertrags angegebenen Kontaktdaten (einschließlich Telefon, WhatsApp und E-Mail) während der gesamten Mietdauer und bis zur vollständigen Erfüllung aller Pflichten aus dem Mietvertrag, einschließlich Rückgabe des Fahrzeugs und Zahlung aller ausstehenden Beträge, durchgehend erreichbar zu sein.
8.5.2. Das Unternehmen kann Nachrichten und Mitteilungen zur Bestätigung der Fahrzeugrückgabe, zur Mietverlängerung, zu ausstehenden Salden oder zu sonstigen die Erfüllung des Mietvertrags betreffenden Angelegenheiten über die vom Kunden angegebenen Kommunikationskanäle versenden.
Solche Mitteilungen stellen gültige und rechtsverbindliche Mitteilungen gemäß Abschnitt 4 dieser Bedingungen dar.
8.5.3. Reagiert der Kunde nicht auf Anrufe oder Mitteilungen des Unternehmens, die vor Ablauf der Mietdauer zur Bestätigung der Rückgabe oder Verlängerung der Miete versandt wurden, und hat er weder einer Mietverlängerung schriftlich zugestimmt noch die vollständige Vorauszahlung geleistet, gilt die Miete zu dem im aktuellen Einzelmietvertrag angegebenen Datum und Zeitpunkt als beendet.
8.5.4. Reagiert der Kunde länger als vierundzwanzig (24) Stunden nach Ablauf der Mietdauer nicht, stellt dies eine wesentliche Verletzung des Mietvertrags dar und führt zum Verlust jeglichen Rechts des Kunden auf Besitz oder Nutzung des Fahrzeugs.
8.5.5. Unter den in Ziffer 8.5.4 beschriebenen Umständen ist das Unternehmen berechtigt:
- das Fahrzeug unter Einsatz verfügbarer technischer Mittel ferngesteuert zu deaktivieren (soweit anwendbar);
- das Fahrzeug zurückzunehmen; und
- eine Endabrechnung zu erstellen, die die Mietgebühren für die tatsächliche Nutzungsdauer sowie alle geltenden Gebühren, Schäden, Verluste und dokumentierten Kosten der Fahrzeugwiederbeschaffung umfasst.
8.5.6. Alle in den Ziffern 8.5.4 und 8.5.5 beschriebenen Maßnahmen werden ausschließlich gemäß dem Verfahren und den Sicherheitsvorkehrungen gemäß Ziffer 13.2 dieser Bedingungen durchgeführt, einschließlich des Verbots, ein Fahrzeug während der Fahrt zu deaktivieren, sowie der Anforderung, dass alle Maßnahmen angemessen und verhältnismäßig sein müssen.
8.6. Fahrzeugaustausch oder -rückruf
Das Unternehmen kann die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen oder das Fahrzeug aus technischen oder anderen sachlichen Gründen austauschen.
Der Kunde hat einer solchen Aufforderung unverzüglich nachzukommen und ein Ersatzfahrzeug gleichwertiger Klasse anzunehmen.
8.7. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat:
(a) das Unternehmen unverzüglich über jegliche Strafen, Mitteilungen, Bußgelder oder amtliche Schreiben zu informieren, die er im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs erhält; und
(b) auf Anfrage des Unternehmens den genauen Standort des Fahrzeugs mitzuteilen und einen angemessenen Zugang zur Prüfung zu gewähren.
8.8. Pflichten des Unternehmens
Während der Mietdauer und nach deren Ablauf (soweit sich die Pflichten auf die Nutzung des Fahrzeugs beziehen) hat das Unternehmen:
(a) den Kunden gemäß Ziffer 13.2 dieser Bedingungen über jegliche mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Strafen, Mautgebühren, Parkgebühren, Verwaltungsstrafen oder sonstigen zwingenden Gebühren zu informieren; und
(b) sein Recht auf Deaktivierung oder Rücknahme des Fahrzeugs ausschließlich gemäß den Verfahren und Sicherheitsvorkehrungen gemäß Ziffer 13.2 dieser Bedingungen auszuüben.
8.9. Aussetzung und vorzeitige Beendigung wegen ausstehender Schulden
Entstehen dem Kunden gegenüber dem Unternehmen ausstehende Schulden aus dem Mietvertrag, unabhängig von deren Höhe oder Entstehungsdatum, ist das Unternehmen berechtigt:
(a) die Miete auszusetzen, einschließlich der Einschränkung der Fahrzeugnutzung, um eine weitere Anhäufung von Schulden zu verhindern;
(b) den Kunden über die Notwendigkeit zu informieren, den ausstehenden Saldo innerhalb einer angemessenen Frist auszugleichen; und
(c) den Mietvertrag bei fortbestehender Schuld als aufgrund des Verzugs des Kunden vorzeitig beendet zu behandeln.
Bei vorzeitiger Beendigung gemäß dieser Ziffer kann das Unternehmen den Wert einer nicht genutzten Mietdauer sowie sonstige zuvor vom Kunden gezahlte Beträge zur Tilgung der ausstehenden Schuld verwenden.
In diesem Fall erfolgt keine Geldrückerstattung an den Kunden.
Die Rechte des Unternehmens gemäß dieser Ziffer werden vorbehaltlich der Verfahren und Sicherheitsvorkehrungen gemäß Ziffer 13.2 dieser Bedingungen ausgeübt.
Die Nichtzahlung eines Betrags durch den Kunden auf erste Aufforderung des Unternehmens stellt eine wesentliche Verletzung des Mietvertrags dar.
8.10. Fahrzeugaustausch auf Wunsch des Kunden
8.10.1. Der Kunde kann den Austausch des gemieteten Fahrzeugs gegen ein anderes Fahrzeug beantragen:
(a) einer höheren Klasse; oder
(b) einer niedrigeren Klasse,
während der Mietdauer, vorbehaltlich der Fahrzeugverfügbarkeit und der Zustimmung des Unternehmens.
8.10.2. Jeder Fahrzeugaustausch gilt als Beendigung des bestehenden Mietvertrags in Bezug auf das ursprüngliche Fahrzeug und als Abschluss eines neuen Mietvertrags für das Ersatzfahrzeug zu den am Tag des Austauschs geltenden, in Anhang A festgelegten Sätzen.
(a) Aufwertung auf ein Fahrzeug einer höheren Klasse
8.10.3. Wechselt der Kunde zu einem Fahrzeug einer höheren Klasse, werden die Kosten für die tatsächliche Nutzungsdauer des ursprünglichen Fahrzeugs anhand des für die tatsächliche Mietdauer geltenden Satzes neu berechnet:
(a) wurde das ursprüngliche Fahrzeug zu einem Monatssatz gemietet, jedoch weniger als einen Monat genutzt, wird die Gebühr für den tatsächlichen Zeitraum wie folgt berechnet:
Monatssatz ÷ 30 × Anzahl der tatsächlich genutzten Tage
(b) gilt ein Wochen- oder Tagessatz, erfolgt die Berechnung anhand des entsprechenden Satzes für die tatsächliche Anzahl der genutzten Tage.
8.10.4. Ein nicht in Anspruch genommener Restbetrag der aufgrund des ursprünglichen Mietvertrags gezahlten Beträge (nach Neuberechnung gemäß Ziffer 8.10.3) wird auf die Zahlung aus dem neuen Mietvertrag angerechnet.
8.10.5. Der neue Mietvertrag für das Fahrzeug der höheren Klasse wird zu den für die neue Mietdauer geltenden Sätzen (täglich, wöchentlich, monatlich usw.) gemäß Anhang A zum Zeitpunkt des Austauschs abgeschlossen.
Reicht der angerechnete Betrag nicht aus, hat der Kunde die Differenz vor Beginn der neuen Miete vollständig zu zahlen.
(b) Wechsel zu einem Fahrzeug einer niedrigeren Klasse
8.10.6. Tauscht der Kunde das Fahrzeug gegen ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse, werden die Kosten für den bereits genutzten Zeitraum anhand des für die tatsächliche Nutzungsdauer geltenden Satzes neu berechnet:
(a) wurde das Fahrzeug ursprünglich zu einem Monatssatz gemietet, jedoch beispielsweise nur eine Woche lang tatsächlich genutzt, kann das Unternehmen den genutzten Zeitraum zum geltenden Wochensatz neu berechnen;
(b) beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer weniger als eine Woche, kann das Unternehmen den genutzten Zeitraum zum geltenden Tagessatz neu berechnen.
8.10.7. Ein nach dieser Neuberechnung verbleibender Restbetrag kann auf die Zahlung aus dem neuen Mietvertrag für das Fahrzeug der niedrigeren Klasse angerechnet werden.
Der neue Mietvertrag wird ebenfalls anhand der für die jeweilige Mietdauer (täglich, wöchentlich, monatlich usw.) am Tag des Austauschs geltenden Sätze berechnet.
8.10.8. Verbleibt nach allen Neuberechnungen und Anrechnungen ein Überschuss, gilt für diesen Überschuss:
(a) er wird dem Kunden weder in bar erstattet noch auf eine Zahlungskarte zurückgebucht; und
(b) er kann als Guthaben verbucht und ausschließlich für künftige Mieten beim Unternehmen innerhalb der in der Mitteilung des Unternehmens angegebenen Frist verwendet werden (in jedem Fall jedoch nicht weniger als sechs (6) Monate), sofern das geltende Recht nicht etwas anderes vorschreibt.
8.10.9. Für nach dieser Ziffer 8.10 gezahlte Überschussbeträge erfolgt keine Geldrückerstattung.
In Ausnahmefällen kann das Unternehmen nach freiem Ermessen und bei objektiver Rechtfertigung (einschließlich höherer Gewalt, Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder vergleichbarer Umstände) eine teilweise oder vollständige Erstattung aus der Kaution vornehmen. Bank- oder Zahlungsabwicklungsgebühren, die keine Einnahme des Unternehmens darstellen, bleiben nicht erstattungsfähig.
8.10.10. Diese Ziffer schränkt das Recht des Unternehmens nicht ein, einen Fahrzeugaustausch abzulehnen, wenn keine geeigneten Fahrzeuge verfügbar sind, der Kunde ausstehende Schulden hat oder der Kunde gegen diese Bedingungen verstößt.
In diesem Fall bleibt der Mietvertrag zu seinen ursprünglichen Bedingungen bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer wirksam.
9. Nutzungsregeln, verbotene Tätigkeiten und geografische Beschränkungen
9.1. Der Kunde hat das Fahrzeug ausschließlich seinem bestimmungsgemäßen Zweck entsprechend sowie unter Einhaltung dieser Bedingungen, der Anweisungen des Unternehmens sowie der geltenden Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Arabischen Emirate zu nutzen.
9.2. Geografische Beschränkungen
9.2.1. Es ist dem Kunden untersagt, das Fahrzeug außerhalb des Hoheitsgebiets der Vereinigten Arabischen Emirate zu nutzen oder zu verbringen, sofern das Unternehmen dies nicht vor Beginn der Mietdauer ausdrücklich schriftlich genehmigt hat.
9.2.2. Ein Verstoß gegen dieses Verbot, einschließlich jeder unbefugten grenzüberschreitenden Nutzung des Fahrzeugs, stellt eine wesentliche Verletzung des Mietvertrags dar und kann Folgendes nach sich ziehen:
- die verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Haftung des Kunden nach den Gesetzen der VAE;
- die Verpflichtung des Kunden, dem Unternehmen alle entstandenen Verluste zu ersetzen, einschließlich Strafen, versicherungsbezogener Sanktionen, Wiederbeschaffungskosten und Kosten der Rücküberführung des Fahrzeugs; und
- das Recht des Unternehmens, die Angelegenheit den zuständigen Behörden als rechtswidrige Aneignung von Eigentum zu melden.
9.2.3. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn der Kunde eine vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens eingeholt hat, in der die zulässigen Strecken, der Zeitraum und die genehmigten Länder angegeben sind.
9.3. Verbotene Nutzungen
Der Kunde darf das Fahrzeug nicht für die folgenden Zwecke oder unter den folgenden Umständen nutzen:
(a) Beförderung einer die vom Hersteller angegebene Kapazität übersteigenden Anzahl von Personen;
(b) Beförderung von Tieren ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens (sofern zulässig, fällt eine zusätzliche Gebühr gemäß Anhang A an);
(c) Beförderung von Gegenständen, die den Innen- oder Außenbereich, die Polsterung oder Fahrzeugbauteile beschädigen oder anhaltende Gerüche verursachen können;
(d) Ausübung rechtswidriger Tätigkeiten, einschließlich der Beförderung verbotener Substanzen, Schmuggelware oder sonstiger illegaler Güter;
(e) Untervermietung des Fahrzeugs oder Gestattung der Nutzung oder Führung des Fahrzeugs durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens;
(f) Nutzung des Fahrzeugs als Taxi, Mitfahrdienst-Fahrzeug, Kurierfahrzeug, für den gewerblichen Personen- oder Gütertransport oder für sonstige geschäftliche Tätigkeiten ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens;
(g) Führen des Fahrzeugs unter Bedingungen, die dessen Sicherheit oder Erhaltung gefährden können, einschließlich Überschwemmungen, Sandstürmen, Naturkatastrophen oder sonstiger extremer Umstände;
(h) Teilnahme an Rennveranstaltungen oder Drift-Aktivitäten, Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Durchführung von Fahrzeugtests ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens;
(i) Rauchen im Fahrzeug unter jeglichen Umständen; oder
(j) Rückgabe des Fahrzeugs in einem Zustand, der nicht den angemessenen Sauberkeitsstandards entspricht, einschließlich anhaltender Gerüche, übermäßiger Verschmutzung, Kontamination oder Innenraumschäden.
9.4. Reinigungs- und Instandsetzungsgebühren
9.4.1. Der Kunde hat das Fahrzeug vorbehaltlich der normalen Abnutzung in sauberem Zustand und frei von anhaltenden Gerüchen, Innen- oder Außenverschmutzung sowie jeglichen Anzeichen von Rauchen zurückzugeben.
9.4.2. Rauchen im Fahrzeug ist unter allen Umständen strengstens untersagt und stellt einen Verstoß gegen diese Bedingungen dar.
9.4.3. Die Rückgabe des Fahrzeugs in einem Zustand, der nicht den Anforderungen dieser Ziffer entspricht, befreit den Kunden nicht von der Verpflichtung, dem Unternehmen alle Kosten zu erstatten, die zur Wiederherstellung eines akzeptablen Zustands des Fahrzeugs anfallen, gemäß Ziffer 13.6 dieser Bedingungen und Anhang A (Abschnitt A7).
9.5. Folgen von Verstößen
9.5.1. Jede Nutzung des Fahrzeugs unter Verstoß gegen diesen Abschnitt stellt eine wesentliche Verletzung des Mietvertrags dar und berechtigt das Unternehmen:
- die Miete vorzeitig ohne Erstattung bereits gezahlter Beträge zu beenden;
- das Fahrzeug zurückzunehmen; und
- vom Kunden alle dokumentierten Verluste und Kosten einzufordern, einschließlich Reinigungs-, Wiederbeschaffungs-, Abschlepp-, Reparatur- und Instandsetzungskosten.
9.5.2. Verstöße, die das Verbringen des Fahrzeugs außerhalb der VAE betreffen, werden als rechtswidrige Aneignung von Eigentum behandelt und können den zuständigen Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden.
10. Versicherung und Selbstbehalt
10.1. Alle von RENTICO RENT A CAR L.L.C. bereitgestellten Fahrzeuge sind über eine innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate gültige Standardversicherungspolice versichert.
Der Versicherungsschutz gilt für die normale Nutzung auf befestigten Straßen und umfasst eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten im Rahmen der von den Gesetzen der VAE vorgeschriebenen Grenzen.
10.2. Einschränkungen des Versicherungsschutzes
10.2.1. Alle von RENTICO RENT A CAR L.L.C. bereitgestellten Fahrzeuge sind gemäß den Anforderungen der Gesetze der Vereinigten Arabischen Emirate und den Bedingungen einer innerhalb der VAE gültigen Standardversicherungspolice versichert.
10.2.2. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die normale Nutzung des Fahrzeugs auf befestigten Straßen und umfasst eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten im Rahmen der durch das geltende Recht und die Bedingungen der Versicherungspolice festgelegten Grenzen.
10.2.3. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Verluste, Schäden, Haftung oder Folgen, die entstehen aus:
(a) der Nutzung des Fahrzeugs außerhalb des Hoheitsgebiets der VAE ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens;
(b) der Ausübung von in Abschnitt 9 dieser Bedingungen festgelegten verbotenen Tätigkeiten;
(c) vorsätzlichem Fehlverhalten, grober Fahrlässigkeit, dem Führen des Fahrzeugs unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem Rauschmitteleinfluss oder sonstigen wesentlichen Verstößen gegen Verkehrsvorschriften;
(d) Schäden an Bauteilen, Teilen oder Gegenständen, die gemäß der geltenden Versicherungspolice ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
10.2.4. Wird der Versicherungsschutz aus einem der in Ziffer 10.2.3 genannten Gründe verweigert, ausgeschlossen, unwirksam oder anderweitig nicht verfügbar, trägt der Kunde die volle finanzielle Verantwortung für alle daraus resultierenden Verluste und Schäden gemäß Abschnitt 11 dieser Bedingungen.
10.2.5. Selbstbehalt, zusätzliche Gebühren, Nutzungsausfallentschädigung sowie sonstige finanzielle Folgen aus versicherten oder nicht versicherten Vorfällen richten sich nach Anhang A (Abschnitt A10) und werden in diesem Abschnitt nicht wiederholt.
11. Schäden, Unfälle, Pannen und Haftung des Kunden
11.1. Verkehrsunfälle (Straßenverkehrsunfälle)
11.1.1. Im Falle eines Verkehrsunfalls mit dem Fahrzeug, unabhängig davon, ob geringfügig oder schwerwiegend und unabhängig vom Ausmaß der sichtbaren Schäden, hat der Kunde gemäß Abschnitt 12 dieser Bedingungen zu handeln, unverzüglich die zuständigen Polizeibehörden zu benachrichtigen, einen amtlichen Polizeibericht in der vorgeschriebenen Form einzuholen und dem Unternehmen unverzüglich eine Kopie dieses Berichts zu übermitteln. Der Kunde erkennt an, dass die Reparatur eines Fahrzeugs nach den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen der VAE ohne amtlichen Polizeibericht eingeschränkt oder untersagt sein kann.
11.1.2. Wird in einem amtlichen Polizeibericht ein Dritter als Unfallverursacher benannt, haftet der Kunde nicht für Schäden am Fahrzeug, außer soweit die geltende Versicherungspolice oder Anhang A ausdrücklich etwas anderes vorsehen.
11.1.3. Wird kein Verursacher festgestellt oder wird der Kunde als Verursacher festgestellt, richtet sich die Haftung des Kunden nach dem geltenden Versicherungsschutz und Anhang A (Ziffer A10).
11.2. Verstoß gegen Betriebsbedingungen
11.2.1. Schäden oder mechanische Ausfälle, die auf verbotenes Verhalten oder Verstöße gegen die Betriebsanforderungen des Fahrzeugs zurückzuführen sind, sind nicht vom Versicherungsschutz gedeckt.
11.2.2. In diesen Fällen hat der Kunde dem Unternehmen alle entstandenen Verluste zu ersetzen, einschließlich:
- der Kosten für die Reparatur oder den Austausch beschädigter Bauteile;
- der Nutzungsausfallentschädigung für das Fahrzeug;
- sonstiger in Anhang A (Ziffer A10) vorgesehener Kosten und Gebühren.
11.3. Fehlen eines Polizeiberichts
11.3.1. Die Nichteinholung eines Polizeiberichts, die nicht rechtzeitige Benachrichtigung des Unternehmens oder die eigenständige Regelung der Unfallfolgen ohne Zustimmung des Unternehmens führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.
11.3.2. In diesen Fällen trägt der Kunde gemäß Anhang A die volle finanzielle Verantwortung für alle verursachten Schäden, einschließlich der Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeugs und sonstiger damit verbundener Verluste des Unternehmens.
11.4. Nicht gedeckte Gegenstände
11.4.1. Unabhängig vom Bestehen eines Versicherungsschutzes haftet der Kunde für Schäden an oder Verlust von Gegenständen, die nicht von der Versicherungspolice gedeckt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Scheiben, Reifen, Felgen, Karosserieteile, Innenraumkomponenten, Schlüssel, Zubehörteile und Werkzeuge.
11.4.2. Verfahren und Höhe der Entschädigung für diese Gegenstände werden gemäß Anhang A (Ziffer A10) festgelegt.
11.5. Schäden am Getriebe und an wesentlichen Fahrzeugkomponenten
11.5.1. Der Kunde trägt die volle finanzielle Verantwortung für Schäden am Getriebe, Motor, an der Kupplung, am Differential, Verteilergetriebe, an den Antriebswellen sowie an sonstigen wesentlichen mechanischen Bauteilen und Antriebskomponenten des Fahrzeugs, wenn diese Schäden auf unsachgemäße Nutzung, Verstöße gegen Anweisungen des Unternehmens oder verbotenes Verhalten zurückzuführen sind.
11.5.2. Unsachgemäße Nutzung umfasst, ohne Beschränkung, insbesondere Folgendes:
- aggressives, abruptes oder fehlerhaftes Schalten;
- Betreiben des Fahrzeugs in einem für die Straßenverhältnisse, Geschwindigkeit oder Beladung ungeeigneten Gang;
- Abschleppen anderer Fahrzeuge, Anhänger oder Gegenstände oder Verwendung des Fahrzeugs zum Schieben anderer Gegenstände;
- fortgesetzter Betrieb des Fahrzeugs trotz eindeutiger Anzeichen einer Störung, Warnanzeigen oder Fehlermeldungen;
- Überhitzung des Motors, Getriebes oder sonstiger Baugruppen infolge Nichtbeachtung von Warnhinweisen des Überwachungssystems;
- Betreiben des Fahrzeugs mit unzureichenden Flüssigkeitsständen oder bei bestehenden Flüssigkeitslecks.
11.5.3. Die in dieser Ziffer beschriebenen Schäden sind nicht von der Standardversicherungspolice gedeckt, unabhängig davon, ob ein Verkehrsunfall vorliegt, es sei denn, die geltende Versicherungspolice sieht ausdrücklich etwas anderes vor.
11.5.4. Werden solche Schäden festgestellt, hat der Kunde dem Unternehmen alle damit verbundenen Verluste zu erstatten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(a) die vollen Kosten für Diagnose, Reparatur oder Austausch der beschädigten Bauteile, wie von einem offiziellen Händler, Hersteller oder autorisierten Servicezentrum ermittelt;
(b) Nutzungsausfallentschädigung für das Fahrzeug während des Reparatur- oder Instandsetzungszeitraums;
(c) sonstige dokumentierte Kosten des Unternehmens zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Fahrzeugs.
11.5.5. Höhe und Berechnungsmethode der Nutzungsausfallentschädigung sowie sonstige finanzielle Folgen im Zusammenhang mit den in dieser Ziffer beschriebenen Schäden werden gemäß Anhang A (Ziffer A10) festgelegt.
11.5.6. Die Verpflichtung des Kunden zum Ersatz von Verlusten gemäß dieser Ziffer gilt unabhängig vom Vorliegen eines Polizeiberichts und bleibt über den Ablauf oder die vorzeitige Beendigung des Mietvertrags hinaus bestehen.
11.6. Fahrzeugausfallzeit
11.6.1. Wird das Fahrzeug aufgrund vom Kunden verursachter Schäden nutzungsunfähig, ist das Unternehmen berechtigt, eine Entschädigung für die Ausfallzeit des Fahrzeugs einzufordern.
11.6.2. Höhe und Berechnungsmethode der Ausfallentschädigung werden gemäß Anhang A (Ziffer A10) festgelegt.
11.6.3. Die Ausfallzeit wird als der angemessenerweise erforderliche Zeitraum definiert für:
(a) Begutachtung und Diagnose des Schadens;
(b) Genehmigung der Reparatur (sofern zutreffend);
(c) Durchführung der Reparaturarbeiten;
(d) Wiederherstellung des Fahrzeugs in einen für den weiteren Betrieb geeigneten Zustand.
11.6.4. Bei der Bestimmung der Ausfallzeit werden die tatsächlichen Umstände berücksichtigt, einschließlich der Auslastung des Servicezentrums, der Lieferzeiten für Ersatzteile sowie sonstiger objektiver, außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegender Faktoren.
11.6.5. Das Unternehmen kann die Ausfallzeit durch interne Aufzeichnungen, Reparaturaufträge, Fertigstellungsbescheinigungen oder sonstige Dokumente belegen, die den Reparatur- oder Instandsetzungsprozess des Fahrzeugs widerspiegeln.
11.6.6. Die Ausfallentschädigung ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Reparatur zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung tatsächlich abgeschlossen ist, sofern die Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs vom Unternehmen dokumentiert ist.
11.7. Ermittlung der Schadenshöhe
11.7.1. Die Höhe des am Fahrzeug entstandenen Schadens wird vom Unternehmen ermittelt auf Grundlage von:
(a) Rechnungen offizieller Servicezentren oder Reparaturbetriebe;
(b) Gutachten der Partnerwerkstätten des Unternehmens;
(c) Berechnungen des Unternehmens auf Grundlage der marktüblichen Kosten für Reparatur oder Austausch der beschädigten Bauteile, unter Berücksichtigung der Kategorie und des Modells des Fahrzeugs.
11.7.2. Ist die Reparatur zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht abgeschlossen, kann das Unternehmen die Schadenshöhe auf Grundlage eines vorläufigen Kostenvoranschlags für die Instandsetzung des Fahrzeugs ermitteln.
11.7.3. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Reparatur des Fahrzeugs tatsächlich durchzuführen, bevor es die entsprechenden Beträge vom Kunden einfordert.
11.7.4. Die vom Unternehmen ermittelte Schadenshöhe gilt als zahlbar, sofern der Kunde nicht angemessene und dokumentierte Einwände vorlegt, die belegen, dass dieser Betrag offensichtlich außer Verhältnis zu den marktüblichen Reparaturkosten steht.
12. Verkehrsunfälle (RTA): Verfahren und Polizeiberichte
12.1. Im Falle eines Straßenverkehrsunfalls (RTA) haben der Kunde und jeder Zusatzfahrer nach Treu und Glauben zu handeln, alle Anweisungen der Polizeibehörden zu befolgen und unverzüglich RENTICO RENT A CAR L.L.C. zu benachrichtigen.
12.2. Dem Kunden und jedem Zusatzfahrer ist Folgendes untersagt:
- den Unfallort zu verlassen, bevor die Polizei eingetroffen ist und ein amtlicher Bericht erstellt wurde;
- sich aggressiv zu verhalten, in Streitigkeiten zu geraten oder mit anderen Unfallbeteiligten die Schuldfrage oder Haftung zu erörtern;
- medizinische Hilfe abzulehnen, wenn Verletzungen oder Anzeichen körperlicher Beeinträchtigung vorliegen.
12.3. Der Kunde und/oder der Zusatzfahrer haben:
- sofort die Warnblinkanlage des Fahrzeugs einzuschalten und geeignete Warnvorrichtungen oder Warndreiecke aufzustellen;
- RENTICO RENT A CAR L.L.C. zu benachrichtigen und dabei Ort, Zeitpunkt und eine kurze Beschreibung des Unfalls anzugeben;
- unabhängig vom Ausmaß des Schadens die Polizei unter der Nummer 999 zu kontaktieren;
- einen amtlichen Polizeibericht (Green Card / Red Card) anzufordern und zu erhalten;
- bei geringfügigen Schäden und ohne Verletzte:
• den Unfallort durch Fotos und/oder Videos zu dokumentieren und die Kontaktdaten aller Beteiligten sowie die Kennzeichen der betroffenen Fahrzeuge zu erfassen;
• das gemietete Fahrzeug, sofern sicher und rechtlich zulässig, an den Fahrbahnrand zu bewegen und sicherzustellen, dass der Verkehr nicht behindert wird;
• bis zum Eintreffen der Polizei einen Sicherheitsabstand von mindestens fünfzehn (15) Metern zum Fahrzeug einzuhalten.
12.4. Nach Abschluss des Unfallmeldeverfahrens hat der Kunde:
- RENTICO RENT A CAR L.L.C. spätestens vierundzwanzig (24) Stunden nach dessen Erhalt das Original oder eine Kopie des Polizeiberichts zu übermitteln;
- bei Bedarf Zugang zum Fahrzeug für Besichtigung, Fotodokumentation, Begutachtung oder Bergung zu gewähren;
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine Reparatur-, Transport- oder Bergungsarbeiten am Fahrzeug zu veranlassen oder durchzuführen.
12.5. Die Nichteinhaltung der Anforderungen dieses Abschnitts, einschließlich der Nichteinholung eines Polizeiberichts oder der nicht rechtzeitigen Benachrichtigung des Unternehmens, führt zur vollen Haftung des Kunden für alle entstandenen Schäden und Verluste (siehe Abschnitt 11).
Jede Einmischung in das Untersuchungsverfahren oder die Bereitstellung falscher, irreführender oder ungenauer Informationen stellt eine wesentliche Verletzung des Mietvertrags dar.
13. Haftung des Kunden für Verwaltungsgebühren, Strafen und Betriebskosten
13.1. Allgemeine Bestimmungen
(a) Alle Sätze und Gebühren, einschließlich der Tagesmietgebühr, enthalten die Mehrwertsteuer und sonstige nach den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate zu zahlende Steuern.
(b) Die Liste und Höhe der geltenden Gebühren, einschließlich Gebühren für Zusatzfahrer, Kilometerüberschreitung, Salik-Maut, Parkgebühren, Innenreinigung, Kraftstoff, Übergabe- und Abholservice, Bearbeitung von Strafen, angesammelte Strafpunkte und Nutzungsausfallentschädigung, sind in Anhang A (Preise) festgelegt.
Alle im Mietvertrag, im Einzelmietvertrag, in Anhang A, auf der Website des Unternehmens und/oder in der mobilen Anwendung angegebenen Preise, Sätze, Gebühren, Entgelte, Entschädigungsbeträge, Verwaltungsgebühren und sonstigen Beträge enthalten die geltende Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Im Falle einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes oder der Einführung sonstiger zwingender Steuern oder Abgaben auf die Erbringung der Leistungen kann das Unternehmen die geltenden Sätze und Gebühren entsprechend anpassen, soweit dies zur Einhaltung der Gesetze der VAE erforderlich ist.
13.2. Mautgebühren, Parkgebühren, Strafen, Verwaltungsstrafen und das Recht zur Fahrzeugrücknahme
(a) Erfüllt der Kunde eine finanzielle Verpflichtung aus dem Mietvertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Nichtzahlung der Mietgebühren;
- Nichtzahlung von Salik-Mautgebühren, Parkgebühren, Strafen oder Verwaltungsgebühren;
- Gebühren für Kilometerüberschreitung, Kraftstoffkosten, Reinigungsgebühren, Abschleppkosten oder sonstige angefallene Beträge,
ist das Unternehmen berechtigt, Maßnahmen zur Sicherstellung der Rückgabe des Fahrzeugs und der Einziehung der ausstehenden Schuld zu ergreifen.
(b) Diese Maßnahmen können umfassen:
- ferngesteuerte Deaktivierung des Fahrzeugs (soweit technisch möglich);
- tatsächliche Rücknahme des Fahrzeugs durch autorisierte Mitarbeiter oder Beauftragte des Unternehmens;
- Meldung der Angelegenheit an die Strafverfolgungsbehörden in den nach dem Recht der VAE vorgesehenen Fällen.
(c) Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen können ohne gerichtliche Anordnung durchgeführt werden, sofern sie im Einklang mit den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate sowie den Grundsätzen der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit erfolgen.
(d) Sicherheitsvorkehrungen:
- die ferngesteuerte Deaktivierung des Fahrzeugs wird nicht während der Fahrt aktiviert;
- dem Kunden wird über verfügbare Kommunikationskanäle (einschließlich SMS, WhatsApp und E-Mail) eine vorherige Mitteilung zugesandt, außer bei Verdacht auf Betrug, Sicherheitsbedenken, Verbergen des Fahrzeugs oder Kontaktverlust mit dem Kunden;
- Rücknahmemaßnahmen dürfen keine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum des Kunden oder Dritter darstellen.
(e) Die Deaktivierung und/oder Rücknahme des Fahrzeugs befreit den Kunden nicht von der Verpflichtung, dem Unternehmen alle ausstehenden Beträge, Verluste und Kosten vollständig zu erstatten.
13.3. Parken und Aufbewahrung des Fahrzeugs
(a) Der Kunde hat während der gesamten Mietdauer für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Sicherung des Fahrzeugs zu sorgen, einschließlich der Nutzung gesicherter Parkeinrichtungen und der Sicherstellung, dass alle Türen und Fenster verschlossen sind, sobald das Fahrzeug unbeaufsichtigt bleibt.
(b) Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden. Die Verantwortung für die Sicherung solcher Gegenstände liegt ausschließlich beim Kunden.
13.4. Abschleppen und Beschlagnahme
(a) Wird das Fahrzeug von Behörden aufgrund von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften, Parkregeln oder sonstige dem Kunden zuzurechnende Verpflichtungen abgeschleppt oder beschlagnahmt, hat der Kunde zu erstatten:
- Abschlepp- und Bergungskosten;
- unmittelbare Verluste des Unternehmens;
- entgangenen Gewinn, berechnet auf Grundlage der geltenden Tagesmietgebühr für jeden Tag der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs.
(b) Das Unternehmen kann die Freigabe und Bergung des beschlagnahmten Fahrzeugs eigenständig veranlassen, wobei alle damit verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
13.5. Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln
(a) Im Falle des Verlusts, der Beschädigung oder der Fehlfunktion der Fahrzeugschlüssel (einschließlich elektronischer oder Smart-Schlüssel) hat der Kunde die in Anhang A festgelegte Ersatzgebühr zu zahlen.
(b) Die geltende Gebühr richtet sich nach der Kategorie und dem Modell des Fahrzeugs.
(c) Ist ein sofortiger Schlüsselersatz nicht möglich, trägt der Kunde alle Kosten für Abschleppen, Pannenhilfe oder Zustellung eines Ersatzschlüssels.
13.6. Kraftstoff, Sauberkeit und sonstige Betriebskosten
13.6.1. Alle Fahrzeuge werden dem Kunden mit vollem Tank übergeben, sofern im Einzelmietvertrag nicht anders angegeben.
13.6.2. Der Kunde hat das Fahrzeug mit einem Kraftstoffstand, der nicht unter dem in den Übergabeunterlagen erfassten Stand liegt, und in einem Zustand zurückzugeben, der den in diesen Bedingungen festgelegten Sauberkeitsstandards entspricht.
13.6.3. Wird das Fahrzeug mit unzureichendem Kraftstoffstand zurückgegeben, ist das Unternehmen berechtigt, dem Kunden den fehlenden Kraftstoff zusammen mit einer Servicegebühr gemäß Anhang A (Ziffer A7) in Rechnung zu stellen.
13.6.4. Wird das Fahrzeug in unsauberem Zustand, mit anhaltenden Gerüchen, Anzeichen von Rauchen oder übermäßiger Innen- oder Außenverschmutzung zurückgegeben, ist das Unternehmen berechtigt, dem Kunden Kosten für Reinigung, Aufbereitung, Geruchsbeseitigung und/oder Waschleistungen gemäß Anhang A (Ziffer A7) in Rechnung zu stellen.
13.6.5. Die in den Ziffern 13.6.3 und 13.6.4 genannten Gebühren richten sich nach dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe, der Fahrzeugkategorie sowie den marktüblichen Sätzen der Dienstleister.
13.6.6. Für nicht genutzten Kraftstoff wird keine Erstattung gewährt, und das Unternehmen erstattet dem Kunden keine selbst veranlasste Reinigung oder Wäsche des Fahrzeugs, sofern das Unternehmen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
13.6.7. Alle vom Unternehmen gemäß dieser Ziffer berechneten Beträge gelten als Betriebskosten und sind gemäß Ziffer 13.7 dieser Bedingungen einforderbar.
13.7. Einziehung berechneter Beträge
13.7.1. Das Unternehmen ist berechtigt, gemäß Abschnitt 5 dieser Bedingungen vom Kunden alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs zu zahlenden Beträge einzuziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Mietgebühren für die tatsächliche Nutzungsdauer;
- Salik-Mautgebühren und Parkgebühren;
- Verwaltungsstrafen und -gebühren;
- Gebühren für Kilometerüberschreitung;
- Kraftstoff-, Reinigungs-, Aufbereitungs- und Waschkosten;
- Nutzungsausfallentschädigung;
- Abschlepp-, Aufbewahrungs- und Fahrzeugbergungskosten;
- Gebühren für verlorene oder beschädigte Schlüssel, Zubehör und Ausstattung;
- sonstige vom Kunden aufgrund des Mietvertrags und dieser Bedingungen zu zahlende Beträge.
13.7.2. Die Einziehung der vorgenannten Beträge erfolgt gemäß der vom Kunden erteilten unwiderruflichen Zahlungsermächtigung gemäß Ziffer 5.6 dieser Bedingungen.
14. Technische Fehler und Anpassungen
14.1. Im Falle eines offensichtlichen technischen, schreibtechnischen, rechnerischen, preislichen, buchungs-, zahlungs- oder abrechnungsbezogenen Fehlers ist RENTICO RENT A CAR L.L.C. berechtigt, die betreffenden Angaben nach Benachrichtigung des Kunden zu korrigieren.
Das Unternehmen kann eine Lösung in Form einer Erstattung oder einer zusätzlichen Gebühr vorschlagen und die Buchung vor Beginn der Mietdauer unter vollständiger Erstattung aller gezahlten Beträge stornieren.
Jede Anpassung kann durch Erstattung, Abzug von der Kaution oder Belastung der Zahlungsmethode des Kunden erfolgen.
Ein technischer oder schreibtechnischer Fehler begründet keine Verpflichtung des Unternehmens, ein Fahrzeug zu einem fehlerhaften Preis oder zu fehlerhaften Bedingungen bereitzustellen, wenn dieser Fehler für einen verständigen Verbraucher erkennbar gewesen wäre.
15. Haftung und Haftungsbeschränkung
15.1. Die Website und/oder die mobile Anwendung werden „wie besehen" und „wie verfügbar" bereitgestellt. RENTICO RENT A CAR L.L.C. gewährleistet nicht die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, den fehlerfreien Betrieb, das Fehlen von Mängeln oder Schadsoftware oder dass die Leistungen den besonderen Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entsprechen, außer soweit die Gesetze der Vereinigten Arabischen Emirate etwas anderes vorschreiben. Diese Ziffer schließt die Haftung des Unternehmens nicht aus oder beschränkt sie nicht, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach geltendem Recht unzulässig ist.
15.2. Haftungsbeschränkung der RENTICO RENT A CAR L.L.C.
15.2.1. Ungeachtet anderweitiger Bestimmungen dieser Bedingungen haftet RENTICO RENT A CAR L.L.C., einschließlich ihrer Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter, gegenüber dem Kunden nicht für:
• mittelbare, beiläufige, besondere oder Strafschäden;
• Folgeschäden oder nicht vorhersehbare Verluste;
• wirtschaftliche Verluste jeglicher Art;
• entgangenen Gewinn, Einnahmeausfälle, Geschäftschancen oder Firmenwert.
15.2.2. Die vorstehende Beschränkung gilt für alle Formen der Haftung, unabhängig davon, ob diese vertraglich, deliktisch (einschließlich Fahrlässigkeit), gesetzlich oder anderweitig begründet ist, einschließlich der Haftung aus der Nutzung des Fahrzeugs oder der Erfüllung dieser Bedingungen.
15.2.3. Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für Verluste, die auf vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit der RENTICO RENT A CAR L.L.C. beruhen.
15.3. Die Gesamthaftung der RENTICO RENT A CAR L.L.C. gegenüber dem Kunden, unabhängig davon, ob diese vertraglich, deliktisch oder anderweitig begründet ist, übersteigt in keinem Fall den vom Kunden aufgrund des jeweiligen Mietvertrags tatsächlich gezahlten Gesamtbetrag, sofern das geltende Recht nicht etwas anderes vorschreibt.
16. Freistellung
16.1. Der Kunde verpflichtet sich, RENTICO RENT A CAR L.L.C., einschließlich ihrer Direktoren, leitenden Angestellten, Vertreter, Mitarbeiter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger, von allen Verlusten, Ansprüchen, Haftungen, Klagen, Strafen, Bußgeldern, Urteilen, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Rechts- und Anwaltskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die:
(a) einer der vorgenannten Personen entstehen;
(b) von einem Dritten geltend gemacht werden;
(c) aus einer Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden oder einen Zusatzfahrer entstehen oder damit zusammenhängen;
(d) aus der Nutzung des Fahrzeugs entstehen oder damit zusammenhängen, einschließlich Sachschäden oder Verletzung oder Tod eines Dritten;
(e) aus einer rechtswidrigen, fahrlässigen oder pflichtwidrigen Handlung oder Unterlassung des Kunden resultieren.
16.2. Die hierin festgelegten Freistellungspflichten gelten in allen Fällen, in denen RENTICO RENT A CAR L.L.C. oder ihre Vertreter infolge einer Handlung oder Unterlassung des Kunden gegenüber einem Dritten haften, unabhängig davon, ob diese Haftung durch eine Versicherung gedeckt ist.
16.3. Die in dieser Ziffer enthaltenen Verpflichtungen bleiben über den Ablauf, die Stornierung oder die vorzeitige Beendigung des Mietvertrags hinaus bestehen und gelten unabhängig davon, ob die Nutzung des Fahrzeugs rechtmäßig war oder gegen diese Bedingungen verstieß.
17. Personenbezogene Daten und grenzüberschreitende Datenübermittlung
17.1. Der Kunde erteilt hiermit seine freiwillige, informierte und eindeutige Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die er RENTICO RENT A CAR L.L.C. im Zusammenhang mit der Erstellung eines Kontos, dem Abschluss eines Mietvertrags und der Erfüllung dieser Bedingungen zur Verfügung stellt. Diese Verarbeitung umfasst insbesondere die Erhebung, Erfassung, Organisation, Speicherung, Aktualisierung, Nutzung, Übermittlung, Anonymisierung und sonstige Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf personenbezogene Daten gemäß den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate, einschließlich des Bundesgesetzesdekrets Nr. 45 von 2021 über den Schutz personenbezogener Daten sowie dessen Durchführungsverordnung.
17.2. Die personenbezogenen Daten des Kunden können von RENTICO RENT A CAR L.L.C. für die folgenden Zwecke verwendet werden:
(a) Abschluss, Erfüllung und Verwaltung des Mietvertrags;
(b) Identifizierung, Überprüfung und Authentifizierung des Kunden;
(c) Abwicklung von Zahlungen, einschließlich Bezahlung von Leistungen und Erstattungen;
(d) Kommunikation mit staatlichen, aufsichtsrechtlichen und zuständigen Behörden;
(e) Bearbeitung von Ansprüchen, Streitigkeiten und sonstigen rechtlichen Angelegenheiten;
(f) Gewährleistung der Sicherheit sowie Verhinderung von Betrug, Missbrauch und rechtswidrigen Handlungen.
17.3. RENTICO RENT A CAR L.L.C. gibt die personenbezogenen Daten des Kunden nicht ohne dessen vorherige Zustimmung an Dritte weiter oder übermittelt sie, außer wenn eine solche Weitergabe oder Übermittlung:
• nach geltendem Recht ausdrücklich vorgeschrieben oder zulässig ist;
• für die Erfüllung dieser Bedingungen erforderlich ist, einschließlich der Zusammenarbeit mit Auftragnehmern, Versicherern, Zahlungsdienstleistern und Technologiedienstleistern.
Jeder Empfänger personenbezogener Daten hat deren Vertraulichkeit zu wahren und die Daten ausschließlich für die Zwecke zu verwenden, für die sie bereitgestellt wurden.
17.4. Der Kunde stimmt der möglichen Übermittlung seiner personenbezogenen Daten außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate in Rechtsordnungen zu, die gemäß der von der zuständigen Datenschutzbehörde genehmigten Liste ein angemessenes Datenschutzniveau bieten. In allen anderen Fällen ist eine solche Übermittlung nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Vertraulichkeitsmaßnahmen bestehen und dies ausschließlich zur Erfüllung dieser Bedingungen erfolgt.
17.5. Der Kunde bestätigt, die auf der Website und/oder in der mobilen Anwendung verfügbare Datenschutzrichtlinie der RENTICO RENT A CAR L.L.C. gelesen und akzeptiert zu haben. Die Datenschutzrichtlinie ist fester Bestandteil dieser Bedingungen und enthält weitere Informationen zur Verarbeitung, Speicherung und zum Schutz personenbezogener Daten.
17.6. Fahrzeuge können mit GPS-Ortungs- und/oder Telematiksystemen ausgestattet sein. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die entsprechenden Daten zum Schutz von Vermögenswerten, zur Sicherheit, zum Flottenmanagement sowie zur Erfüllung dieser Bedingungen erhoben und verwendet werden können.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate in ihrer im Emirat Dubai geltenden Fassung und sind nach diesen auszulegen.
18.2. Sämtliche Streitigkeiten, Ansprüche oder Kontroversen, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder damit zusammenhängen, einschließlich ihres Zustandekommens, ihrer Auslegung, Erfüllung, Beendigung oder Gültigkeit, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Emirats Dubai.
19. Allgemeine Bestimmungen: Änderungen, Salvatorische Klausel, Abtretung
19.1. Diese Bedingungen treten mit Abschluss des Einzelmietvertrags durch den Kunden oder mit der tatsächlichen Aufnahme der Nutzung der Leistungen über die offizielle Website und/oder mobile Anwendung des Unternehmens in Kraft und bleiben wirksam, bis die Parteien ihre Pflichten vollständig erfüllt haben, einschließlich der Rückgabe des Fahrzeugs und der Erstellung des Übergabe- und Rückgabeprotokolls.
19.2. Die Beendigung der Miete befreit keine der Parteien von der Erfüllung der während der Mietdauer entstandenen Pflichten, einschließlich der Zahlung aller fälligen Beträge, des Ersatzes von Schäden, Strafen, Vertragsstrafen sowie sonstiger in diesen Bedingungen vorgesehener Kosten.
19.3. Diese Bedingungen bilden zusammen mit allen auf der Website und/oder in der mobilen Anwendung des Unternehmens veröffentlichten und ausdrücklich durch Verweis einbezogenen Dokumenten (einschließlich des Mietvertrags und der Datenschutzrichtlinie) die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der Fahrzeugvermietung und ersetzen alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Absprachen, Zusicherungen und Gewährleistungen.
19.4. Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter der RENTICO RENT A CAR L.L.C. unterzeichnet werden.
Das Unterlassen oder die verspätete Ausübung eines nach diesen Bedingungen gewährten Rechts durch RENTICO RENT A CAR L.L.C. stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar und berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.
19.5. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen als unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen rechtlichen Zweck und wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
19.6. RENTICO RENT A CAR L.L.C. kann ihre Rechte und/oder Pflichten aus diesen Bedingungen ohne vorherige Zustimmung des Kunden abtreten, übertragen, delegieren oder anderweitig darüber verfügen, einschließlich im Zusammenhang mit einer Unternehmensumstrukturierung, Fusion, Übernahme, einem Verkauf von Vermögenswerten oder einer sonstigen rechtmäßigen Rechtsübertragung.
Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus diesen Bedingungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der RENTICO RENT A CAR L.L.C. abtreten, übertragen, delegieren oder anderweitig darüber verfügen.
Anhang A. Gebühren und Entgelte
Es gelten die zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion oder des jeweiligen Verstoßes auf der Website und/oder in der mobilen Anwendung des Unternehmens veröffentlichten Gebühren und Entgelte. Das Unternehmen kann diesen Anhang A durch Veröffentlichung aktualisierter Fassungen auf seiner Website und/oder in seiner mobilen Anwendung ändern.
Alle in diesem Anhang A angegebenen Beträge sind in Dirham der Vereinigten Arabischen Emirate (AED) angegeben und enthalten die geltende Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
A1. Reservierung und Stornierung
- Mindestvorauszahlung für die Reservierung: 100 AED.
- Stornierung 72 Stunden oder mehr vor Beginn der Mietdauer — Rückerstattung der Vorauszahlung auf die Wallet oder auf eine andere mit dem Unternehmen vereinbarte Weise.
- Stornierung weniger als 72 Stunden vor Beginn der Mietdauer — Gebühr in Höhe von 50 % der Tagesmietgebühr.
- Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn der Mietdauer — Gebühr in Höhe von 100 % der Tagesmietgebühr.
- Änderung des Mietbeginns oder Verkürzung der Mietdauer weniger als 72 Stunden vor Beginn (vorbehaltlich der Zustimmung des Unternehmens) — Gebühr in Höhe von 50 % der Tagesmietgebühr.
- Änderung des Mietbeginns oder Verkürzung der Mietdauer weniger als 24 Stunden vor Beginn — Gebühr in Höhe von 100 % der Tagesmietgebühr.
A2. Kaution
- Höhe der Kaution: von 1.000 AED (eintausend) bis 10.000 AED (zehntausend), abhängig von der Fahrzeugkategorie. Der konkrete Betrag wird im Einzelmietvertrag angegeben.
- Einbehaltungsdauer der Kaution: bis zu 21 (einundzwanzig) Kalendertage ab dem Rückgabedatum des Fahrzeugs, aufgrund des möglichen Eingangs von Informationen zu Strafen, Mautgebühren, Parkgebühren und sonstigen zwingenden Gebühren von Behörden und Infrastrukturbetreibern.
- Zahlungssystem- und Bankgebühren im Zusammenhang mit der Einziehung und Erstattung der Kaution (einschließlich 3–5 % Acquiring-Gebühren, Interbankgebühren, Währungsumrechnungsgebühren und Wechselkursdifferenzen) trägt der Kunde; sie stellen keine Einnahme des Unternehmens dar.
- Im Falle eines teilweisen Einbehalts der Kaution kann das Unternehmen den nach Abzug aller zahlbaren Beträge verbleibenden Restbetrag erstatten oder ihn, soweit nach geltendem Recht zulässig, auf künftige Verpflichtungen des Kunden anrechnen.
A3. Zusatzfahrer
- Einmalige Gebühr: 20–350 AED für die gesamte Mietdauer (abhängig von der Fahrzeugklasse und dem Risikoprofil; der konkrete Betrag wird im Mietvertrag angegeben).
A4. Kilometerleistung
- Zulässige Kilometerleistung: 250 km/Tag, 1.500 km/Woche, 5.000 km/Monat, sofern im Einzelmietvertrag nicht anders angegeben.
- Gebühr für Kilometerüberschreitung: 1–3 AED pro Kilometer.
Der konkrete Satz für die Kilometerüberschreitung wird für jedes Fahrzeug individuell festgelegt, kann auch innerhalb derselben Fahrzeugkategorie abweichen und wird im Einzelmietvertrag (einschließlich des Felds „Overmileage Cost") angegeben und/oder über die Buchungsoberfläche der Website oder mobilen Anwendung angezeigt.
Jede die zulässige Kilometerleistung übersteigende Fahrleistung ist vom Kunden zum geltenden Kilometersatz zu bezahlen.
A5. Salik- und Parkgebühren
- Es werden die tatsächlichen Salik-Mautgebühren (oder entsprechende Mautsysteme) berechnet.
- Verwaltungsgebühr je Salik-Durchfahrt: 1,5 AED.
- Werden Parkgebühren über Salik bezahlt, fällt eine Servicegebühr in Höhe von 10 % der Parkgebühr an.
A6. Strafen und Strafpunkte
- Bearbeitungsgebühr für Strafen: Die Servicegebühr wird als Prozentsatz des jeweiligen Strafbetrags berechnet, abhängig vom Zahlungsdatum, gerechnet ab dem Datum der Zahlungsmitteilung des Unternehmens:
- Zahlung innerhalb von 3 Kalendertagen — 5 % des Strafbetrags;
- Zahlung innerhalb von 4–10 Kalendertagen — 10 % des Strafbetrags;
- Zahlung innerhalb von 11–30 Kalendertagen — 20 % des Strafbetrags;
- Zahlung nach 30 Kalendertagen — 30 % des Strafbetrags.
- Verwaltungsgebühr je Strafpunkt: 500 AED.
A7. Kraftstoff und Sauberkeit
- Rückgabe des Fahrzeugs mit unzureichendem Kraftstoffstand: Kosten des fehlenden Kraftstoffs zuzüglich der nachstehend angegebenen Servicegebühr.
- Kraftstoffgebühr: 5 AED pro Liter.
- Betankungsservicegebühr: 20 AED.
- Innenreinigung/Aufbereitung wegen Rauchens oder übermäßiger Verschmutzung: 500 AED (auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen und/oder Kostenvoranschläge der Dienstleister).
- Außenwäsche eines in verschmutztem Zustand zurückgegebenen Fahrzeugs: 50–100 AED, abhängig von der Fahrzeugkategorie und den aktuellen Sätzen der Waschdienstleister.
A8. Fahrzeugübergabe und -abholung
- Übergabe/Abholung außerhalb der Geschäftszeiten — 50 AED.
- Übergabe/Abholung innerhalb von Dubai — 99 AED.
- Übergabe/Abholung am Flughafen Dubai International (DXB) — 99 AED.
- Übergabe/Abholung am Flughafen Al Maktoum International (DWC) — 149 AED.
- Übergabe/Abholung in Jebel Ali — 149 AED.
- Übergabe/Abholung am Flughafen Abu Dhabi International (AUH) — 349 AED.
- Übergabe/Abholung am Flughafen Sharjah International (SHJ) — 249 AED.
- Übergabe/Abholung innerhalb von Sharjah — 249 AED.
- Übergabe/Abholung innerhalb von Ajman — 249 AED.
- Übergabe/Abholung in Ajman City — 249 AED.
- Übergabe/Abholung innerhalb von Ras Al Khaimah — 449 AED.
A8.1. Kostenlose Fahrzeugübergabe und -rückgabe
- Übersteigen die Mietgebühren für die jeweilige Mietdauer 1.000 AED, kann der Kunde eine kostenlose Leistung innerhalb des Emirats Dubai wählen (ausgenommen Flughafenübergabe), entweder kostenlose Fahrzeugübergabe oder kostenlose Fahrzeugrückgabe.
- Übersteigen die Mietgebühren für die jeweilige Mietdauer 2.000 AED, hat der Kunde Anspruch auf zwei kostenlose Leistungen innerhalb des Emirats Dubai (ausgenommen Flughafenübergabe), nämlich kostenlose Fahrzeugübergabe und kostenlose Fahrzeugrückgabe.
- Kostenlose Leistungen sind nur innerhalb des Emirats Dubai verfügbar, sofern das Unternehmen in diesem Anhang A nicht ausdrücklich etwas anderes angibt.
A9. Verspätete Rückgabe
- Kulanzfrist: 1 Stunde.
- Danach: 20 % der Tagesmietgebühr für jede begonnene Verzugsstunde.
A10. Schäden und Verkehrsunfälle
A10.1. Selbstbehalt und zusätzlicher Beitrag
Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des Fahrzeugs hat der Kunde den geltenden Selbstbehalt sowie, sofern zutreffend, den gemäß dem Mietvertrag, der geltenden Versicherungspolice und der nachstehenden Tabelle festgelegten zusätzlichen Beitrag zu zahlen.
| Alter | Selbstbehalt | Zusätzlicher Beitrag |
|---|---|---|
| 18–21 | 1.000 AED | 10 % der Reparaturkosten des Fahrzeugs bzw. 10 % des Schätzwerts bei Totalschaden |
| 21–25 | 1.000–1.500 AED | 10 % der Reparaturkosten des Fahrzeugs bzw. 10 % des Schätzwerts bei Totalschaden |
| 25+ | Gemäß Versicherungspolice | 0 % |
Der geltende Selbstbehalt stellt den vom Kunden im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des Fahrzeugs mindestens zu zahlenden Betrag dar, sofern das Unternehmen nicht auf Grundlage des amtlichen Polizeiberichts, der Entscheidung der Versicherung und der Umstände des Falls feststellt, dass vom Kunden kein Betrag zu zahlen ist.
Der Selbstbehalt stellt keine Haftungsobergrenze dar. Abhängig vom amtlichen Polizeibericht, den Feststellungen der zuständigen Behörden, der Entscheidung der Versicherung, den tatsächlichen Reparaturkosten, der Ausfallzeit des Fahrzeugs, dem Nutzungsausfall, Abschlepp- und Aufbewahrungskosten, Verwaltungskosten sowie sonstigen dem Unternehmen entstandenen Verlusten kann die Gesamthaftung des Kunden den geltenden Selbstbehalt übersteigen. Sofern gemäß der vorstehenden Tabelle ein zusätzlicher Beitrag anfällt, ist dieser zusätzlich zum Selbstbehalt und zu sonstigen vom Unternehmen gemäß diesen Bedingungen einforderbaren Beträgen zu zahlen.
A10.2. Verbotene Handlungen
- Der Versicherungsschutz entfällt.
- Der Kunde haftet für:
- die vollen Reparaturkosten des Fahrzeugs;
- eine Vertragsstrafe von 25.000 AED;
- 20 % des Anschaffungswerts des Fahrzeugs;
- sonstige nach geltendem Recht einforderbare Verluste.
A10.3. Nicht gedeckte Gegenstände
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Schlüssel, Scheiben, Reifen, Felgen, Karosserieteile und Innenraumkomponenten zu deren tatsächlichen Ersatz- oder Reparaturkosten.
A10.4. Nutzungsausfall
Wird der Kunde als Verursacher eines Verkehrsunfalls festgestellt, einschließlich wenn ein amtlicher Polizeibericht den Kunden oder einen Zusatzfahrer als Unfallverursacher benennt, hat der Kunde dem Unternehmen die Ausfallzeit des Fahrzeugs mit 100 % der geltenden Tagesmietgebühr für jeden Tag zu vergüten, an dem das Fahrzeug nicht vermietbar ist, einschließlich des für Begutachtung, Prüfung des Versicherungsanspruchs, Reparaturgenehmigung, Reparaturarbeiten sowie den Abschluss aller damit zusammenhängenden Verfahren mit der Versicherung erforderlichen Zeitraums.
A10.5. Ermittlung der Schadenshöhe
Die Schadenshöhe wird gemäß Ziffer 11.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermittelt.
A11. Abschleppen, Beschlagnahme und entgangener Gewinn
Wurde das Fahrzeug infolge eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gegen Parkvorschriften oder sonstige Verpflichtungen von Behörden abgeschleppt, beschlagnahmt oder eingezogen, hat der Kunde zu erstatten:
- alle Kosten im Zusammenhang mit der Bergung, Freigabe und/oder dem Abschleppen des Fahrzeugs;
- jegliche Schäden oder Verluste der RENTICO RENT A CAR L.L.C.;
- entgangenen Gewinn, berechnet auf Grundlage der Tagesmietgebühr für den Zeitraum der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs zur Vermietung.