Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN FAHRZEUGMIETVERTRAG.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil des zwischen dem Kunden und der RENTICO RENT A CAR L.L.C geschlossenen Fahrzeugmiet- und/oder Leasingvertrags. Diese Bedingungen sind durch Verweis vollständig in den Vertrag einbezogen und ergänzen die im Vertrag festgelegten Bedingungen.

1. Definitionen

1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, die folgenden Wörter und Ausdrücke die folgenden Bedeutungen:

Vertrag bedeutet die zwischen dem Kunden und der RENTICO RENT A CAR L.L.C geschlossene Vereinbarung (Fahrzeugmietvertrag) einschließlich dieser Geschäftsbedingungen und der auf Seite 1 dieses Vertrags sowie auf der Website von RENTICO RENT A CAR L.L.C festgelegten Tabelle, die von Zeit zu Zeit geändert wird. https://rentico.ae

Zusätzliche Fahrer bedeutet alle zusätzlichen Fahrer, die vom Kunden im Vertrag benannt werden.

Kunde bedeutet den Kunden, der über 21 Jahre alt ist und eine Fahrpraxis von mehr als 6 Monaten hat und der mit RENTICO RENT A CAR L.L.C einen Vertrag über die Anmietung des Fahrzeugs geschlossen hat.

Führerschein bedeutet einen gültigen Führerschein, der von der zuständigen Verkehrsbehörde oder einer anderen staatlichen Behörde ausgestellt wurde und seinen Inhaber zum Führen eines Fahrzeugs oder Kraftfahrzeugs, wie nachstehend angegeben, berechtigt.

Mietzeitraum bedeutet das im Vertrag angegebene Mietdatum und das voraussichtliche/bestätigte Rückgabedatum des Fahrzeugs durch den Kunden an RENTICO RENT A CAR L.L.C.  Der Klarheit halber gilt jede Verlängerung des Mietzeitraums zum Zeitpunkt oder nach Ablauf des ersten oder nachfolgenden Mietzeitraums als neuer Mietzeitraum.

Pro Monat bedeutet für monatliche Mieten pro 30 Tage.

Pro Tag bedeutet für Tagesmieten pro Tag vierundzwanzig (24) Stunden.

Tagesgebühr bedeutet die pro Tag anfallende Mietgebühr für das Fahrzeug, wie im Vertrag angegeben.

Erlaubte Kilometerleistung bedeutet die vereinbarte und auf der ersten Seite des Vertrags vermerkte erlaubte Kilometerleistung pro Tag. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Standardkilometerleistung 250 Kilometer pro Tag und 5000 Kilometer pro Monat.

Eingeschränkte Aktivitäten/Nutzung bedeutet, außer der bestimmungsgemäßen Straßennutzung, alle Aktivitäten und Nutzungen des Fahrzeugs, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahren unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol, Rennen, Rallye, Driften, Fahren im Gelände oder auf unbefestigten Straßen, Fahren durch und Parken des Fahrzeugs in stehendem Wasser, Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Materialien usw.

AGB bedeutet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags.

VAE bedeutet die Vereinigten Arabischen Emirate.

Gültiger Führerschein Ein Führerschein gilt für die Zwecke dieses Vertrags als gültig, wenn er eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. Für Staatsangehörige der VAE einen von den zuständigen Verkehrsbehörden in den VAE ausgestellten Führerschein;

  2. Für Einwohner der VAE (einschließlich Personen mit laufendem Aufenthaltsvisum) muss der Führerschein von den zuständigen Verkehrsbehörden der VAE ausgestellt sein und unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Absatz (f) mindestens sechs Monate alt sein. Ist er weniger als sechs Monate alt, dann ein zusätzlicher Führerschein aus einem anderen Land, der bestätigt, dass der Inhaber seit mehr als sechs Monaten fährt;

  3. Chinesische Staatsangehörige müssen eine beglaubigte englische Übersetzung eines Führerscheins in einer anderen Sprache (einschließlich Chinesisch) beifügen;

  4. Ein Führerschein, der in einem der folgenden Länder ausgestellt wurde:

    1. Nordamerika: Kanada und Vereinigte Staaten von Amerika;

    1. Ostasien & Pazifik: Australien, China, Hongkong, Japan, Neuseeland, Singapur und Südkorea;

    1. Europa: Albanien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Finnland, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei und Vereinigtes Königreich;

    1. GCC: Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und Katar; und

    1. Afrika: Südafrika;

  5. Fahrer aus nicht oben aufgeführten Ländern dürfen nur mit einem gültigen internationalen Führerschein in Verbindung mit dem Originalführerschein ihres Heimatlandes fahren, es sei denn, sie sind Einwohner der VAE mit einem Arbeits- oder anderen Aufenthaltsvisum.

  6. Wenn der Kunde während des Mietzeitraums des Fahrzeugs eine Aufenthaltserlaubnis für die VAE erhält, ist er verpflichtet, seinen bestehenden Führerschein gegen einen Führerschein der VAE auszutauschen. Wenn der Kunde keinen Führerschein der VAE besitzt, wird er darauf hingewiesen, dass das Fahren mit dem Fahrzeug als illegal gilt, und er erklärt sich damit einverstanden, das gemietete Fahrzeug nicht zu fahren.

  7. Die Führerscheine aller Kunden/Fahrer (ohne Ausnahme) müssen mindestens sechs Monate gültig sein. Wenn sie weniger als sechs Monate gültig sind, wird ein zusätzlicher Führerschein aus einem anderen Land erforderlich, der bestätigt, dass der Inhaber seit mehr als sechs Monaten fährt.

Zusätzlich zu einem Führerschein, der die oben genannten Bedingungen erfüllt, muss ein gültiger Reisepass als zusätzlicher Identitätsnachweis vorgelegt werden. Staatsangehörige und Einwohner der VAE können jedoch eine Kopie ihrer Emirates ID vorlegen.

Fahrzeug bedeutet das Fahrzeug der RENTICO RENT A CAR L.L.C, das der Kunde gemäß den Bedingungen dieses Vertrags gemietet oder geleast hat und dessen Details, einschließlich Marke und Typ, Verkehrskennzeichen, Farbe, Baujahr unter anderem, im Vertrag aufgeführt sind.

1.2 Sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert:

  1. schließen Wörter im Singular den Plural ein und umgekehrt;

  2. schließen Wörter im Maskulinum das Femininum ein;

  3. beziehen sich Wörter, die sich auf natürliche Personen beziehen, auch auf Unternehmen, Einrichtungen, Vereinigungen oder Personengruppen, ob eingetragen oder nicht.

1.3 Ein Verweis in diesem Vertrag auf ein Dokument bezieht sich auf das Dokument, ob in Papier- oder elektronischer Form.

1.4 Sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, schließen Wörter im Singular den Plural ein und im Plural den Singular.

1.5 Sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, schließt ein Verweis auf ein Geschlecht das andere Geschlecht ein.

1.6 Jede Verpflichtung einer Person, etwas nicht zu tun, schließt die Verpflichtung ein, nicht zuzulassen, dass dies von anderen getan wird.

1.7 Alle in diesem Vertrag genannten Daten und Zeiträume sind nach dem Gregorianischen Kalender zu bestimmen.

1.8 Sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, beziehen sich Verweise auf "Emirati Dirham" oder "AED" auf Emirati Dirhams, die gesetzliche Währung der Vereinigten Arabischen Emirate.

1.9 Die Wörter "einschließlich", "einschließlich" und "einschließlich" sind so auszulegen, als ob der Zusatz "ohne Einschränkung" hinzugefügt wäre.

2. Berechtigung, erforderliche Dokumente und Tabelle

2.1 Der Kunde erklärt und garantiert hiermit, dass er/sie (einschließlich etwaiger Zusatzfahrer) über einen gültigen Führerschein verfügt und dessen Gültigkeit während des Mietzeitraums aufrechterhalten wird. Zusätzlich zu einem Führerschein, der die oben genannten Bedingungen erfüllt, muss ein gültiger Reisepass als zusätzliches Identitätsdokument vorgelegt werden. Staatsbürger und Einwohner der VAE können jedoch eine Kopie ihres Emirates ID vorlegen.

2.2 Der Kunde verpflichtet sich hiermit, RENTICO RENT A CAR L.L.C  unverzüglich zu benachrichtigen und die Nutzung des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung einzustellen, falls sein/ihr Führerschein und der Führerschein der Zusatzfahrer (falls vorhanden) ablaufen und/oder ungültig werden.

Die Tabelle

2.3 Der Kunde bestätigt, dass er/sie den Tarifplan von RENTICO RENT A CAR L.L.C gelesen hat und sich daran halten wird, der einen integralen Bestandteil dieser Vereinbarung bildet und gemeinsam mit ihr zu lesen ist.

2.4 Unbeschadet der nachstehenden Klausel 4.5 gilt jede nicht mit RENTICO RENT A CAR L.L.C  vereinbarte Verlängerung als neuer Mietzeitraum für das Fahrzeug, wie im Tarifplan angegeben.

2.5    Neben allen anderen in der Tabelle festgelegten Einschränkungen verpflichtet sich der Kunde, die darin enthaltenen Altersbeschränkungen einzuhalten (wie in der Tabelle erwähnt).

HINWEIS: Alle in der obigen Gebührenübersicht aufgeführten Gebühren können von RENTICO RENT A CAR L.L.C  jederzeit nach eigenem Ermessen geändert oder erhöht werden.

3. Lieferrichtlinie

3.1 Der Kunde bestätigt, dass Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe stets im Voraus zwischen dem Kunden und RENTICO RENT A CAR L.L.C vereinbart werden.

3.2 Das Fahrzeug kann auf Anfrage außerhalb der normalen Arbeitstage und -zeiten an den Kunden übergeben werden, gegen eine zusätzliche Gebühr je nach Standort. Der Kunde muss einen Vertreter von RENTICO RENT A CAR L.L.C kontaktieren, wenn das Fahrzeug außerhalb der normalen Arbeitszeiten und -tage benötigt wird, und die entsprechende Zusatzgebühr vereinbaren, die bei Übernahme des Fahrzeugs oder im Voraus zu zahlen ist, falls vom Vertreter von RENTICO RENT A CAR L.L.C angefordert.

3.3 Durch die Annahme des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übergabe akzeptiert der Kunde, dass sich das Fahrzeug in dem in der Vereinbarung angegebenen Zustand befindet, und der Kunde muss sicherstellen, dass dieser Zustand bis zur Rückgabe des Fahrzeugs an RENTICO RENT A CAR L.L.C aufrechterhalten wird. Zu diesem Zeitpunkt wird das Fahrzeug vor Annahme der Rückgabe von einem Vertreter von RENTICO RENT A CAR L.L.C überprüft.

4. Mietdauer, Rückgaberegelung und Verlängerung

4.1 Die täglichen Fahrzeuggebühren werden auf der Grundlage von vierundzwanzig (24) Stunden berechnet;

4.2 Am Tag der Rückgabe wird eine Kulanzfrist von 1 Stunde gewährt. Im Falle einer Verspätung von mehr als zwei Stunden erklärt sich der Kunde damit einverstanden, eine Verspätungsgebühr von 20 % vom Tagesmietpreis des Fahrzeugs pro Stunde an RENTICO RENT A CAR L.L.C zu zahlen. Diese Gebühr berechtigt den Kunden nicht zur Nutzung des Fahrzeugs;

4.3 Wird das Auto vor Ablauf der Mietdauer zurückgegeben, wird die Mietkosten nicht erstattet.;

4.4 Es ist zu beachten, dass zusätzliche Gebühren anfallen können, wenn die Rückgabe außerhalb der normalen Geschäftszeiten und/oder an nicht vorab mit RENTICO RENT A CAR L.L.C vereinbarten Orten erfolgt, die nach alleinigem Ermessen von RENTICO RENT A CAR L.L.C festgelegt werden. Der Kunde muss diese zusätzlichen Gebühren im Voraus mit dem zuständigen Vertreter von RENTICO RENT A CAR L.L.C bestätigen, andernfalls ist der Kunde verpflichtet, die von RENTICO RENT A CAR L.L.C erhobenen Gebühren zu zahlen, falls der Kunde das Fahrzeug, wie in Klausel 3.2 oben erwähnt, außerhalb der normalen Geschäftszeiten und an einem Ort, der nicht der vorab vereinbarte Rückgabeort ist, zurückgeben möchte.

4.5 Wenn der Kunde die Laufzeit dieser Vereinbarung vor dem Ablaufdatum verlängern möchte, muss der Kunde einen schriftlichen Antrag an RENTICO RENT A CAR L.L.C senden. Ein solcher Antrag kann von RENTICO RENT A CAR L.L.C nach eigenem Ermessen angenommen oder abgelehnt werden. Daher kann die Vereinbarung nicht verlängert werden, es sei denn, RENTICO RENT A CAR L.L.C hat dies schriftlich bestätigt und die tägliche(n) Gebühr(en) wurden bezahlt.

Der Kunde muss in seinen Verlängerungsantrag die Nummer und das Datum der Vereinbarung, seinen vollständigen Namen und den gewünschten Verlängerungszeitraum aufnehmen, wie im folgenden Beispiel gezeigt:

"Bezugnehmend auf den Fahrzeugmietvertrag Nummer {Vertragsnummer einfügen} vom {Vertragsdatum einfügen} (die "Vereinbarung"), wünsche ich, {vollständigen Namen einfügen}, die Laufzeit der Vereinbarung gemäß Klausel (8) der Vereinbarung um {Anzahl der Tage/Monate einfügen} bis zum {Rückgabedatum einfügen} zu verlängern."

4.6 RENTICO RENT A CAR L.L.C kann vom Kunden verlangen, das Fahrzeug jederzeit während der Geschäftszeiten eines Werktags auszutauschen, wenn das Fahrzeug gewartet, instand gesetzt, verkauft, ersetzt werden soll oder aus einem anderen von RENTICO RENT A CAR L.L.C für angemessen erachteten Grund. In einem solchen Fall muss der Kunde mit RENTICO RENT A CAR L.L.C zusammenarbeiten und das Fahrzeug zurückgeben, indem er ein Ersatzfahrzeug von RENTICO RENT A CAR L.L.C annimmt (ein Ersatzfahrzeug kann vorübergehend sein, bis RENTICO RENT A CAR L.L.C ein Fahrzeug desselben Modells und Typs wie das ersetzte Fahrzeug beschafft).

4.7 RENTICO RENT A CAR L.L.C behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit zurückzurufen und wieder in Besitz zu nehmen, wenn der Kunde gegen eine der Bestimmungen der Vereinbarung und/oder der AGB verstoßen hat.

4.8 Wenn der Kunde das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Rückgabedatum zurückgibt oder anderweitig gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt und auf die Aufforderung von RENTICO RENT A CAR L.L.C zur Rückgabe des Fahrzeugs nicht reagiert, kann RENTICO RENT A CAR L.L.C:

  1. Das Fahrzeug bei der Polizei als gestohlen melden;

  2. Alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Nichtzahlung und ausstehenden Gebühren gegen den Kunden;

  3. Die Fahrzeuge ohne Benachrichtigung oder Zustimmung des Kunden wieder in Besitz nehmen und zurückfordern;

4.9 RENTICO RENT A CAR L.L.C über alle während des Mietzeitraums oder einer Verlängerung davon erhaltenen Bußgelder, Strafzettel oder Verwarnungen benachrichtigen.

4.10 Auf Anfrage des Vertreters von RENTICO RENT A CAR L.L.C muss der Kunde den genauen Standort des Fahrzeugs angeben.

4.11 Auf Anfrage von RENTICO RENT A CAR L.L.C erlaubt der Kunde dem Vertreter von RENTICO RENT A CAR L.L.C oder einem Dritten, das Fahrzeug zu inspizieren.

5. Buchungsanforderungen

5.1 Die Mindestanzahlung (Buchungsvorauszahlung) für eine Reservierung beträgt 100 VAE-Dirham (AED). Der Betrag der Mindestanzahlung kann je nach gewählter Fahrzeugkategorie variieren und sollte mit einem Vertreter von RENTICO RENT A CAR L.L.C bestätigt werden.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor Erhalt des Fahrzeugs eine Sicherheitskaution in der in der obigen Tabelle angegebenen Höhe zu hinterlegen. Die Kaution kann je nach gewählter Fahrzeugkategorie zwischen 1000 AED und 10000 AED variieren. Die Kaution wird von RENTICO RENT A CAR L.L.C für 21 Kalendertage ab dem Check-in-Datum einbehalten, um Bußgelder und zusätzliche Kosten abzudecken, die dem Kunden gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung entstehen.

5.3 Wenn der Kunde die Buchung 72 Stunden oder mehr vor Beginn des Buchungszeitraums storniert, wird die Buchungsvorauszahlung an den Kunden zurückerstattet;

5.4 Wenn der Kunde die Buchung weniger als 72 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums storniert, wird etwaiges Guthaben der Buchungsvorauszahlung nach Abzug von 50 % vom Tagesmietpreis an den Kunden zurückerstattet;

5.5 Wenn der Kunde die Buchung weniger als 24 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums storniert, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, 100 % vom Tagesmietpreis an RENTICO RENT A CAR L.L.C zu zahlen; und

5.6 Wenn der Kunde die Buchung verschiebt (vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch RENTICO RENT A CAR L.L.C, die nach alleinigem Ermessen von RENTICO RENT A CAR L.L.C verweigert werden kann) oder den Zeitraum der gebuchten Miete 72 Stunden oder weniger vor Beginn des Buchungszeitraums verkürzt, ist der Kunde verpflichtet, eine zusätzliche Gebühr von 50 % vom Tagesmietpreis zu zahlen.

5.7 Wenn der Kunde die Buchung verschiebt (vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch RENTICO RENT A CAR L.L.C, die nach alleinigem Ermessen von RENTICO RENT A CAR L.L.C verweigert werden kann) oder den Zeitraum der gebuchten Miete 24 Stunden oder weniger vor Beginn des Buchungszeitraums verkürzt, ist der Kunde verpflichtet, eine zusätzliche Gebühr von 100 % des Tagesmietpreises zu zahlen.

5.8 Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe die Originaldokumente (physische Dokumente) vorlegen, wie z.B.: Original-Führerschein, Reisepass und internationaler Führerschein (falls zutreffend). Handelt es sich bei dem Kunden um einen Einwohner der VAE, muss er/sie folgende Dokumente vorlegen: Reisepass, Emirates ID (EID) und Führerschein der VAE. Die Nichtvorlage der oben genannten Dokumente gilt als Stornierung der Miete und führt zu einer Strafgebühr in Höhe von 100 % des Tagesmietpreises.

6. Gebühren und Zahlungen

6.1 Alle Gebühren, einschließlich der Tagesgebühr, sind exklusive Mehrwertsteuer und anderer Steuern, die in alleiniger Verantwortung des Kunden liegen.

6.2 RENTICO RENT A CAR L.L.C berechnet eine einmalige Gebühr von 20-350 AED pro Mietzeitraum für jeden im Vertrag aufgelisteten zusätzlichen Fahrer. Zur Klarstellung: Der Kunde und alle zusätzlichen Fahrer haften gemeinsam und allein für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

6.3 Jeder zusätzliche Kilometer, der die zulässige Kilometerleistung überschreitet, wird zu dem im vom Kunden unterzeichneten Vertrag angegebenen Satz berechnet.

6.4 Für jede Salik-Gebühr (oder jede andere anfallende Maut) wird dem Kunden der tatsächliche Betrag in Rechnung gestellt. Die derzeitige Gebühr pro Salik beträgt 5 AED (dies kann von der zuständigen Behörde geändert werden, in welchem Fall RENTICO RENT A CAR L.L.C entsprechend berechnet).

6.5 Alle während der Mietdauer des Fahrzeugs anfallenden Bußgelder (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Park- und Verkehrsstrafen) gehen zu Lasten des Kunden und müssen von RENTICO RENT A CAR L.L.C in tatsächlicher Höhe bezahlt werden, sobald sie anfallen. Der Kunde hat die fälligen Beträge umgehend zu zahlen, andernfalls kann RENTICO RENT A CAR L.L.C den Betrag der Kreditkarte des Kunden, der Kaution belasten oder vom Restbetrag der Mietzahlung abziehen.

6.6 Soweit nach geltendem Recht zulässig, ermächtigt der Kunde RENTICO RENT A CAR L.L.C unwiderruflich und bedingungslos, die Kreditkarte des Kunden zu belasten und/oder den von RENTICO RENT A CAR L.L.C gehaltenen Kautionbetrag und/oder diesen durch beliebige Zahlungsmittel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bargeld, für alle fälligen Zahlungen aus diesem Vertrag (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrzeugmietgebühren und alle Nebenkosten wie Bußgelder, Strafzettel, Salik- oder Mautgebühren, Schäden, Benzin, Extrakilometer usw.) zu belasten.

6.7 Für den Fall, dass der Mieter die beim Vermieter aufgelaufenen Bußgelder zahlen muss, werden zusätzlich zu jeder VAE-Buße 10 % des Bußgeldbetrags und 20 AED hinzugefügt.

6.8 Verkehrsstrafen mit schwarzen Punkten werden mit 500 AED für jeden schwarzen Punkt berechnet.

7. Geografische Grenzen

7.1 Der Kunde darf das Fahrzeug unter keinen Umständen außerhalb der geografischen Grenzen der Vereinigten Arabischen Emirate fahren oder anderweitig nutzen. In einem solchen Fall kann der Kunde strafrechtlichen Sanktionen und Strafen wegen Unterschlagung von Eigentum von RENTICO RENT A CAR L.L.C unterliegen, unbeschadet aller anderen Rechte von RENTICO RENT A CAR L.L.C aus diesem Vertrag und dem Gesetz.

8. Versicherung, eingeschränkte Aktivitäten und Allgemeine Schäden

8.1 Jedes von RENTICO RENT A CAR L.L.C gemietete Fahrzeug ist mit einer Standardversicherung nur für normales, angemessenes Fahren auf asphaltierten Straßen innerhalb der VAE versichert, daher sind jegliche Offroad-Aktivitäten oder eingeschränkte Aktivitäten nicht durch die von RENTICO RENT A CAR L.L.C bereitgestellte Versicherung abgedeckt.

8.2 Unabhängig vom Versicherungsschutz stellt der Kunde RENTICO RENT A CAR L.L.C für jeden Verlust, Schaden und rechtliche Schritte, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die RENTICO RENT A CAR L.L.C aufgrund der Nutzung des Fahrzeugs durch den Kunden erleidet, schadlos, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden am Fahrzeug, Schäden am Eigentum Dritter, Verletzungen des Kunden und Verletzungen anderer. Diese Bestimmung überdauert das Ablaufen oder die Beendigung der AGB.

Eingeschränkte Aktivitäten

  1. Die eingeschränkten Aktivitäten sind hiermit ausdrücklich verboten;

  • Alle anderen Aktivitäten und die Nutzung des Fahrzeugs, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahren unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol, Ziehen, Schleppen oder Abschleppen von Gegenständen, Rennen und Spaß- oder Abenteuerfahrten, Gelände- und Wüstensafaris, Fahrunterricht/-lernen, Vermietung des Fahrzeugs an eine andere Person, Driften, Parken des Fahrzeugs in stehendem Wasser, Abschleppen usw. ("Eingeschränkte Aktivitäten") sind hiermit ausdrücklich verboten.

  • Der Kunde haftet für jeglichen Schaden am Fahrzeug, der durch Unfälle bei der Ausübung einer der eingeschränkten Aktivitäten verursacht wird, und zusätzlich hat der Kunde eine Strafe von 25000 AED an RENTICO RENT A CAR L.L.C zu zahlen.

9. Weitere Nutzungsbedingungen

9.1 Der Kunde hat das Fahrzeug mit angemessener Sorgfalt zu nutzen und darf das Fahrzeug nicht dazu verwenden:

9.2 Eine Anzahl von Personen zu befördern, die die Kapazität des Fahrzeugs überschreitet;

9.3 Irgendeine Substanz oder Material zu transportieren, die das Fahrzeug beschädigen oder einen Geruch verursachen könnte, der es für andere unattraktiv machen würde;

9.4 Eine illegale oder kriminelle Handlung zu begehen oder dabei zu helfen;

9.5 Fahrgäste in einem Taxi oder Ride-Sharing-Service gegen Entgelt zu befördern;

9.6 Das Fahrzeug an andere Personen weiterzuvermieten/unterzuvermieten.

9.7 Das Auto während Überschwemmungen und Naturkatastrophen zu nutzen.

9.8 Der Transport von Tieren im Fahrzeug ist gegen eine zusätzliche Gebühr von 150 Dirham möglich. Dies befreit nicht von der Haftung für Schäden, die während des Transports des Tieres entstehen.

10. Allgemeine Schäden

  1. Unbeschadet der Bestimmungen dieses Vertrags, wenn ein Unfallschaden aufgetreten ist und der Kunde eine entsprechende grüne Karte der Polizei mit markierter zweiter schuldiger Seite hat, muss der Kunde möglicherweise nicht für diesen Schaden zahlen;

  • Wenn ein Schaden am Fahrzeug aufgetreten ist und der Kunde eine entsprechende rote Karte der Polizei oder eine grüne Karte ohne Markierung der zweiten schuldigen Seite hat, muss der Kunde eine zusätzliche Gebühr zahlen (von 1.000 AED bis 15.000 AED je nach Fahrzeugtyp). In diesem Fall, wenn der Kunde oder einer der zusätzlichen Fahrer des Kunden unter 25 Jahre alt ist, ist der Kunde verpflichtet, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20 % der Reparaturkosten zu zahlen; wenn es sich um ein Sportfahrzeug handelt, ist der Kunde verpflichtet, eine weitere zusätzliche Gebühr in Höhe von 10 % der Reparaturkosten zu zahlen; Im Falle eines Totalschadens am Fahrzeug ist der Kunde verpflichtet, (c) Der Kunde haftet für jeglichen Schaden am Fahrzeug, der durch Unfälle bei der Ausübung einer der eingeschränkten Aktivitäten verursacht wird, und zusätzlich hat der Kunde eine Strafe von 25000 AED an RENTICO RENT A CAR L.L.C einen Betrag von bis zu 20 % des Kaufpreises des Fahrzeugs zu zahlen, zusätzlich zu allen anderen gesetzlich zulässigen Beträgen.

  • Im Falle eines Schadens am Fahrzeug muss der Kunde einen Polizeibericht einholen, andernfalls wird der Kunde für alle Schäden und Reparaturkosten verantwortlich gemacht;

  • Es ist zu beachten, dass jeglicher Schaden an den Windschutzscheiben, Reifen, Rädern, Werkzeugen und Radkappen des Fahrzeugs nicht in der von (c) Der Kunde haftet für jeglichen Schaden am Fahrzeug, der durch Unfälle bei der Ausübung einer der eingeschränkten Aktivitäten verursacht wird, und zusätzlich hat der Kunde eine Strafe von 25000 AED an RENTICO RENT A CAR L.L.C bereitgestellten Versicherung enthalten ist und entsprechend vom Kunden getragen wird;

  • RENTICO RENT A CAR L.L.C haftet unter keinen Umständen in irgendeiner Weise für andere Insassen des Fahrzeugs bei einem etwaigen Unfall;

  • Soweit nach geltendem Recht zulässig, steht RENTICO RENT A CAR L.L.C in allen Fällen jegliche Entschädigung oder Geldbeträge zu, die im Zusammenhang mit einem Schaden am RENTICO RENT A CAR L.L.C Fahrzeug gezahlt werden. Falls der Kunde solche Geldbeträge erhält, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, diese treuhänderisch für RENTICO RENT A CAR L.L.C zu halten und erklärt sich damit einverstanden, diese Beträge umgehend an RENTICO RENT A CAR L.L.C zu zahlen.

  • Im Falle eines Schadens am Fahrzeug erklärt sich der Kunde damit einverstanden, RENTICO RENT A CAR L.L.C. den in der Versicherungspolice von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Selbstbehalt zu zahlen. Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom Wert des Fahrzeugs ab.

10.1 Fahrzeugunfall.

10.1.2 Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird, ist es dem Mieter und dem Fahrer verboten:

  1. den Unfallort zu verlassen, bis die Polizei eintrifft und einen Unfallbericht erstellt.

  2. wütend zu werden oder jemanden zu beleidigen

  3. medizinische Hilfe abzulehnen

10.1.3 Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird, müssen der Mieter und der Fahrer:

  1. Warn dreiecke aufstellen, um den Verkehr zu warnen.

  2. den Vermieter anrufen und über Ort, Zeit, Einzelheiten des Unfalls informieren.

  3. die Polizei unter 999 anrufen, selbst wenn es sich um einen kleinen Unfall handelt.

  4. einen Polizeibericht anfordern und erhalten.

  5. Wenn die Schäden an den Fahrzeugen minimal sind und niemand verletzt ist, muss der Fahrer Fotos vom Unfallort, den Dokumenten aller Unfallbeteiligten, allen Fahrzeugen der Unfallbeteiligten mit Kennzeichen machen, danach das Fahrzeug auf den Seitenstreifen fahren, um den Verkehr nicht zu blockieren, und die Polizei in einem Abstand von mindestens 15 Metern zum gemieteten Fahrzeug erwarten.

10.2 Fahrzeugschäden:

  • Schäden am Fahrzeug, die während des Valet-Parkens und jeder anderen Übergabe des Autos an einen Dritten verursacht wurden, sind nicht versichert.

    • Felgen-/Raddschäden – ab 500 AED

    • Innenschäden (Sitze, Armaturenbrett, Kontrollpanel, Teppiche) – ab 730 AED

    • Karosserieschäden (Türen, Stoßstangen, Dach, Motorhaube, Schweller) – ab 500 AED

    • Verlust oder Beschädigung der Kennzeichen – 500 AED

11. Parken und Abschleppen des Fahrzeugs sowie Verlust von Schlüsseln

11.1 Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug stets an einem sicheren Ort geparkt und bei Abwesenheit immer abgeschlossen ist. RENTICO RENT A CAR L.L.C haftet in keinem Fall für den Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Kunden oder einer anderen Person aus dem Fahrzeug. Die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung von Gegenständen, die dem Kunden oder anderen Nutzern des Fahrzeugs gehören, verbleibt stets beim Kunden.

11.2 Der Kunde ist für den Verlust von Schlüsseln verantwortlich und haftet in diesem Fall für eine Mindestgebühr von 2000 AED, abhängig vom Fahrzeugtyp.

11.3 Der Kunde ist verpflichtet, RENTICO RENT A CAR L.L.C alle Abschleppgebühren, Schäden und entgangene Mieteinnahmen zu ersetzen, falls das Fahrzeug von den Behörden abgeschleppt wird.

12. Rauchen und Innenreinigung

Das Rauchen im Fahrzeug ist zu keiner Zeit gestattet. Wird das Fahrzeug nicht in einem angemessen sauberen Zustand zurückgegeben, wird eine Reinigungsgebühr ab 500 AED erhoben.

13. Betankung des Fahrzeugs

Alle Fahrzeuge werden mit vollem Tank abgegeben und müssen vor der Rückgabe an RENTICO RENT A CAR L.L.C aufgetankt werden. Andernfalls wird eine Servicegebühr von 35 AED sowie der volle Preis für den fehlenden Kraftstoff berechnet, zusätzlich zu allen anderen gemäß Vereinbarung möglichen Gebühren. Ausdrücklich wird klargestellt, dass für nicht genutzten Kraftstoff keine Rückerstattung erfolgt.

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1  Laufzeit der Vereinbarung Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und RENTICO RENT A CAR L.L.C gilt ab dem Datum der Unterzeichnung durch den Kunden und endet, unbeschadet etwaiger Haftung des Kunden aus der Vereinbarung, mit der Rückgabe des Fahrzeugs, bestätigt durch einen Vertreter von RENTICO RENT A CAR L.L.C. Das Ende dieser Vereinbarung lässt die Rechte von RENTICO RENT A CAR L.L.C unberührt, Ansprüche gegenüber dem Kunden durchzusetzen.

14.2  Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung, zusammen mit allen durch Verweis einbezogenen Dokumenten (einschließlich der AGB) und allen zugehörigen Anhängen, stellt die alleinige und vollständige Vereinbarung der Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Darstellungen und Zusicherungen, sowohl schriftlicher als auch mündlicher Art, zu diesem Gegenstand.

14.3  Änderung und Modifikation; Verzicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vorliegen und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet wurden. Ein Verzicht durch eine Partei auf Bestimmungen dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich festgehalten und von der verzichtenden Partei unterzeichnet wurde. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders festgelegt, gilt: (i) Das Unterlassen oder die Verzögerung der Ausübung von Rechten, Rechtsbehelfen, Befugnissen oder Vorrechten aus dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht darauf dar oder ist als solcher auszulegen.

14.4 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Rechtsordnung unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung oder macht diese in einer anderen Rechtsordnung unwirksam oder undurchführbar.

14.5  Abtretung. RENTICO RENT A CAR L.L.C kann ihre Rechte aus dieser Vereinbarung abtreten oder ihre Verpflichtungen übertragen, jeweils freiwillig, unfreiwillig, kraft Gesetzes oder auf andere Weise, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von

15. Haftungsbeschränkung von RENTICO RENT A CAR L.L.C

Unbeschadet gegenteiliger ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarungen haftet RENTICO RENT A CAR L.L.C (einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, Partnerunternehmen, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger sowie ihrer jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter, einzeln und gemeinsam) dem Kunden nicht für allgemeine, indirekte oder Folgeschäden oder wirtschaftliche Verluste jeglicher Art, unabhängig davon, ob die Haftung für solche Schäden auf Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderem Rechtsgrund beruht, für jegliche Verletzung, Verlust oder Schaden, die der Kunde (einschließlich seiner verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Partnerunternehmen, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger sowie ihrer jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter) infolge dieser Vereinbarung oder der Nutzung des Fahrzeugs von RENTICO RENT A CAR L.L.C erleidet.

16. Freistellung

Der Kunde stellt RENTICO RENT A CAR L.L.C (einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, Partnerunternehmen, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger sowie ihrer jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter und Mitarbeiter, einzeln und gemeinsam) von allen Verlusten, Ansprüchen, Forderungen, Haftungen, Schäden, Klageschriften, Geldbußen, Strafen, Urteilen und Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtskosten auf Anwalts- und Mandantenbasis) schadlos, die von Dritten oder anderweitig gegen eine oder alle von ihnen geltend gemacht oder erlitten werden, aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von RENTICO RENT A CAR L.L.C oder ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Mitarbeiter oder Subunternehmer in Bezug auf diese Vereinbarung oder die Nutzung der Fahrzeuge von RENTICO RENT A CAR L.L.C durch den Kunden.

17. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate, wie es im Emirat Dubai in Kraft ist, und wird nach diesem ausgelegt. Alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Kontroversen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit zusammenhängen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte des Emirats Dubai.

18. RENTACAR RENT A CAR L.L.C behält sich das Recht vor, den Gerichtsstand für die Klageerhebung zu wählen.

19. Diese Vereinbarung umfasst 6 Seiten. Der Mieter ist vollständig damit vertraut. Der Mieter stimmt zu und akzeptiert